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Umstrittene WahllisteAfD in Düsseldorf zur Kommunalwahl zugelassen

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Archiv: Eine Frau wirft einen Wahlzettel in eine Wahlurne in der Marien-Schule in Düsseldorf.

Archiv: Eine Frau wirft einen Wahlzettel in eine Wahlurne in der Marien-Schule in Düsseldorf. 

Die AfD in Düsseldorf darf im Herbst bei der Kommunalwahl antreten. Wegen eines internen Streits galt die Wahlliste der Partei als umstritten.

Die Sitzung des Wahlausschusses gilt eigentlich als trockener Pflichttermin, der vor spärlich besetzten Zuschauerbänken abgehakt wird. Nicht so am Freitagvormittag im Düsseldorfer Rathaus: Als das Gremium über die umstrittene Reserveliste der AfD abstimmte, fanden einige Zuschauer keinen Sitzplatz mehr. „Ich mache den Job seit acht Jahren, mein Wahlleiter seit über 30 Jahren“, sagte Christian Zaum, Beigeordneter der Stadtverwaltung Düsseldorf am Nachmittag. „Nie zuvor haben wir eine Reserveliste in diesem Umfang geprüft.“

Der Wahlausschuss entschied zugunsten der Düsseldorfer AfD: Wenn im Herbst der Stadtrat neu gewählt wird, steht die Partei auf dem Wahlzettel. Die Reserveliste zeige keine Formfehler und sei rechtmäßig zustande gekommen, so Zaum. Mit dieser Auffassung widerspricht der Wahlausschuss ausgerechnet einem Teil der AfD selbst: Am Sonntag hatte das parteiinterne Schiedsgericht die Liste für unwirksam erklärt. 

Interner Streit sorgte für umstrittene Liste

Auslöser für den Vorgang ist ein eskalierter Streit innerhalb der AfD Düsseldorf. Im Juni lud der Kreisvorstand zu einer Neuwahl der Reserveliste ein. Das Lager um Kreissprecher Elmar Salinger hatte sich mit Mitgliedern überworfen, die bereits im November 2024 beim Kreisparteitag auf aussichtsreiche Listenplätze gewählt wurden. Die betroffenen Mitglieder riefen das NRW-Schiedsgericht der AfD an, das zu ihren Gunsten urteilte: Nachdem es bereits die Einladung zum Parteitag beanstandet hatte, erklärte es am Sonntag die neu gewählte Reserveliste für unwirksam. Doch genau diese Liste reichte die AfD Düsseldorf beim Wahlleiter ein.

Wie bindend sind Urteile eines Parteigerichts für den Wahlausschuss? Diese Frage musste der Wahlausschuss am Freitagvormittag klären. Antwort: Gar nicht. „Selbst wenn sie bindend wären: Die Urteile des Schiedsgerichts sind noch nicht rechtskräftig“, sagt Zaum. Auch inhaltlich kam der Wahlausschuss zu einem anderen Schluss als das Parteigericht. Nach dem Kommunalwahlgesetz dürfe der Kreisvorstand ohne Angaben von Gründen die Liste einmalig revidieren. Sowohl die Einladung zur Neuwahl als auch die Reserveliste an sich sind in den Augen des Gremiums form- und fristgerecht zustande gekommen. Nur nach diesen förmlichen juristischen Kriterien – nicht nach politischen – bewerte der Wahlausschuss, betont Zaum. 

In der Sitzung äußerten die SPD und die Linke trotzdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der AfD-Liste. Der Wahlleiter unterbrach die Sitzung kurz, die Mitglieder prüften den Ordner mit Wahlvorschlägen erneut. Am Ende stimmte der Ausschuss – mit einer Gegenstimme der Linken – allen Wahlvorschlägen zu.