In der Düsseldorfer AfD eskalierte ein Streit über die Reserveliste. Am Freitag entscheidet der Wahlausschuss, ob die Partei zur Wahl zugelassen wird.
Streit um WahllisteWieso der Düsseldorfer AfD der Ausschluss von der Kommunalwahl drohen könnte

Archivbild: Wahlkampfstand der AfD in Düsseldorf mit Gegendemonstranten im Februar.
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Ein interner Streit könnte die AfD in Düsseldorf die Teilnahme an der Kommunalwahl kosten. Das Schiedsgericht der eigenen Partei erklärte die Reserveliste, die der Kreisverband eingereicht hat, für unwirksam. Am Freitag entscheidet der Wahlausschuss über eine Zulassung der AfD.
Sollte der Ausschuss der Entscheidung des Schiedsgerichts folgen, droht der AfD ein Desaster. Bereits bei der Kommunalwahl 2020 fuhr sie ein schlechtes Ergebnis ein: Nur knapp 3,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Düsseldorf machten ihr Kreuz bei der AfD. Im Februar, als Deutschland einen neuen Bundestag wählte, bekam die AfD in Düsseldorf dagegen mehr als elf Prozent der Stimmen. Bei der Kommunalwahl könnte sie ihre Sitze in der Landeshauptstadt mehr als verdoppeln – falls sie nicht ganz aus dem Stadtrat fliegt. Denn die Reserveliste ist für Parteien wie die AfD, die vermutlich kein Direktmandat gewinnen, entscheidend.
Auslöser für den drohenden Ausschluss ist ein Richtungsstreit im Kreisvorstand, der sich in den letzten Monaten zuspitzte. Eigentlich hatte die AfD bereits bei einem Parteitag im Herbst 2024 eine Reserveliste für die Kommunalwahl gewählt. Diese Liste hob der Kreisvorstand jedoch im Juni auf und lud zu Neuwahlen ein: Er hatte sich mit mehreren Mitgliedern zerstritten, die aussichtsreiche Listenplätze hielten.
Streit über Einladung von Martin Sellner
In Düsseldorf zeigt sich damit erneut ein Machtkampf zwischen zwei Lagern innerhalb der AfD. Führende Kreisvorstand-Mitglieder um Sprecher Elmar Salinger werden im Rechtsaußen-Lager der AfD verortet, darunter auch der OB-Kandidat Henning Gahr. Beisitzer Kris Schnappertz dagegen ist ein enger Vertrauter von AfD-Landeschef Martin Vincentz – dem Kopf des gegnerischen Lagers.
Im Juni eskalierte dieser Streit. Kreissprecher Salinger wollte offenbar den Rechtsextremisten Martin Sellner für eine Veranstaltung einladen, das Vincentz-Lager hielt dagegen. Auf Druck nahm die AfD Düsseldorf die Einladung Sellners zurück.

Elmar Salinger, Kreissprecher der AfD Düsseldorf
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Kurz darauf hob der Vorstand die Reserveliste auf. Auf Anfrage spricht der stellvertretende Kreissprecher und OB-Kandidat Gahr von einer „politischen Entscheidung“: Eine Mehrheit im Kreisverband sei nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Schnappertz und seinen Mitstreitern bereit. Die AfD Düsseldorf lud zu einer kurzfristigen Neuwahl ein.
Dem schob das AfD-Schiedsgericht einen Riegel vor. Mitglieder, die befürchteten, von der Liste gedrängt zu werden, hatten das Parteiengericht hinzugerufen. Es erklärte die Einladungen zum Kreisparteitag für unwirksam – unter anderem, weil er auf den Tag des Sommerfestes der AfD-Landtagsfraktion fiel.
Der Kreisvorstand ignorierte den Beschluss des Schiedsgerichtes. Am 28. Juni wählte die AfD Düsseldorf eine neue Liste und reichte sie zwei Tage später beim Wahlleiter ein. Auf Anfrage spricht OB-Kandidat Gahr von einem willkürlichen, bisher nicht rechtskräftigen Urteil und wirft dem Schiedsgericht Befangenheit vor.
Diese eingereichte Liste erklärte das Schiedsgericht am vergangenen Sonntag für unwirksam. Auch die „Abwahl und Nachwahl von Mitgliedern des Kreisvorstandes“ hob es auf. Für die Neuwahl einer Reserveliste gab es „keine Notwendigkeit“, heißt es in dem Urteil, zudem hätte der Kreisverband den Parteitag „in rechtswidriger Weise einberufen“. Heißt: Für das AfD-Schiedsgericht ist nur die im Herbst 2024 gewählte Liste gültig.
Wahlausschuss entscheidet am Freitag
Kann die AfD mit einer Liste antreten, die das eigene Parteigericht für ungültig erklärt hat? Der Kreisverband gibt sich weiterhin zuversichtlich: „Ratsliste der AfD Düsseldorf steht!“, titelt er in einer Mitteilung. Ein Urteil des Landesschiedsgerichtes berühre nicht „eine form- und fristgerecht eingereichte sowie ordnungsgemäß zustande gekommene Reserveliste“, heißt es weiter. „Interne Streitigkeiten, Unmut und Rivalitäten innerhalb Parteien sind keinesfalls maßgeblich für einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag gemäß Kommunalwahlgesetz.“
Kris Schnappertz sieht dagegen einen Verstoß gegen das Parteienrecht. „Urteile sind zu akzeptieren, auch wenn man sie für falsch hält“, sagt er. Der Kreisvorstand habe es versäumt, rechtzeitig Rechtsmittel in einem Eilverfahren gegen das Urteil einzulegen. Sollte die AfD in der Landeshauptstadt nicht zur Kommunalwahl antreten können, wäre das „eine Katastrophe“, so Schnappertz - doch genau die befürchte er.
Die Stadt Düsseldorf äußerte sich auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nicht. Am Freitagvormittag kommt der Kommunalwahlausschuss im Rathaus zusammen und entscheidet über die Zulassung der Reservelisten. Nach Informationen dieser Zeitung soll der Wahlausschuss bereits beim AfD-Schiedsgericht zu dem Vorgang angefragt haben.