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Urteil zum RundfunkbeitragGericht entscheidet über Klagen wegen einseitiger Berichte

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Rundfunkbeitrag

Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Symbolbild)

Sieben Kläger halten das Programm des ÖRR für unausgewogen und verweigern die Zahlung. Nun wird das Urteil des VGH Baden-Württemberg erwartet, das weitreichende Folgen haben könnte.

Mannheim – Im juristischen Konflikt um den Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender (ÖRR) steht heute eine maßgebliche Entscheidung an. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte zu beurteilen, inwieweit das Gesamtprogramm der Anstalten vielfältig und ausgewogen ist. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll das Urteil im Tagesverlauf schriftlich zugestellt werden. Insgesamt sieben Kläger fechten vor dem VGH den Beitrag an, da die Berichterstattung in ihren Augen parteiisch wirkt.

Bereits während der mündlichen Anhörung in Mannheim in der Vorwoche äußerte der Vorsitzende Richter Martin Morlock deutliche Skepsis. Er stellte infrage, ob Verwaltungsgerichte eine derartige inhaltliche Prüfung des Gesamtprogramms überhaupt durchführen könnten oder sollten. Er warf die Frage auf, wie dies mit einem zumutbaren Aufwand zu realisieren sei. Die Kosten für entsprechende Gutachten wären immens.

Berufungsverfahren wegen Rundfunkbeitrag

Richter Martin Morlock führt die Verhandlung. (Archivbild)

Es sei nicht vertretbar, dass enorme finanzielle Mittel aufgewendet werden müssten, um mittels Studien oder Expertisen mögliche Unausgewogenheiten im Gesamtangebot zu belegen. Stattdessen obliege es der Legislative, hierfür geeignete Verfahren zu entwickeln.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem früheren, vielbeachteten Urteil die Möglichkeit einer inhaltlichen Kontrolle geschaffen. Laut dieser Entscheidung wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unzulässig, falls im gesamten Angebot des ÖRR die Meinungsvielfalt und Balance «über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt» würden. Die Verwaltungsgerichte wurden mit der Überprüfung dieser Bedingung beauftragt.

Auf dieser rechtlichen Grundlage verhandelte der VGH Baden-Württemberg nun als erstes Gericht auf Landesebene über die Beschwerden von Beitragszahlern. Diese möchten wegen der vermeintlich fehlenden Ausgewogenheit die Gebühr nicht länger entrichten.

Programmvielfalt als zentraler Streitpunkt

Das Gericht ließ in der Verhandlung durchblicken, dass es die Vielfalt angesichts der großen Fülle an unterschiedlichen Sendungen, Inhalten und Formaten, die der ÖRR bereitstellt, als gesichert ansehen könnte. Es gebe zum Beispiel Sendungen aus den Bereichen Kultur, Natur, Politik oder Sport. Eine Entscheidung auf dieser Grundlage würde voraussichtlich zu Gunsten der betroffenen Rundfunkanstalten ausfallen. Allerdings sei auch eine weitere mündliche Anhörung denkbar.

SWR

Kläger wehren sich gegen Gebührenbescheide des SWR. (Archivbild)

Derzeit wird für den Rundfunkbeitrag ein monatlicher Betrag von 18,36 Euro erhoben. Jeder Haushalt in der Bundesrepublik ist verpflichtet, diesen pauschal zu entrichten, unabhängig von der tatsächlichen Gerätenutzung. Das jährliche Aufkommen von circa 8,5 Milliarden Euro dient der Finanzierung von Anstalten wie dem Südwestrundfunk (SWR), dem ZDF und dem Deutschlandfunk sowie deren digitalen Angeboten. Die Auseinandersetzung, ob das Angebot des ÖRR ausgewogen ist, besteht seit langer Zeit zwischen Kritikern und Befürwortern und hat bereits zu Anpassungen geführt. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.