Die Zahl der Asylanträge in Sachsen-Anhalt ist im ersten Quartal um fast ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Migrationswende zeigt WirkungZahl der Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt sinkt deutlich

In Sachsen-Anhalt kommen immer weniger Asylsuchende an. (Archivbild)
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In Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Asylanträge im ersten Jahresviertel erheblich gesunken. Es wurden 551 schutzsuchende Personen registriert, während es im Vorjahresquartal 808 waren, so eine Mitteilung des Innenministeriums aus Magdeburg. Dies stellt eine Verringerung von ungefähr 32 Prozent dar. Die häufigsten Herkunftsnationen der Antragsteller waren laut Statistik Afghanistan (114), die Türkei (45), Syrien (41) sowie Indien und Niger (jeweils 39). Im ersten Quartal 2023 hatten Menschen aus Syrien mit 223 Anträgen noch die stärkste Fraktion gebildet.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) kommentierte die Entwicklung: «Die Migrationswende zeigt weiterhin nachhaltig Wirkung. Im Juni 2026 tritt zudem die Gemeinsame Europäische Asylreform in Kraft, welche den rückläufigen Trend verstärken wird.» Die Anzahl der Personen mit Ausreisepflicht belief sich am 31. März auf 4.836.
Leichter Anstieg bei freiwilliger Rückkehr
Sachsen-Anhalt beabsichtigt, schwerpunktmäßig die vom Land initiierten freiwilligen Ausreisen voranzutreiben. Laut dpa-Informationen vom Innenministerium lag deren Anzahl im ersten Quartal bei 220, verglichen mit 213 im Vorjahreszeitraum. Dabei kooperieren die ausreisepflichtigen Personen, indem sie zum Beispiel bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten für Pässe mithelfen. Dies ist vor allem bei Herkunftsländern notwendig, die sich unkooperativ zeigen, um die Rückführung zu realisieren.
«Sachsen-Anhalt intensiviert die Rückkehrberatung für Syrer mit landesweiten, dezentralen Beratungsveranstaltungen», sagte Innenministerin Zieschang. «Bei Vor-Ort-Terminen an den Erstaufnahmestandorten und in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden Syrer zur vom Land veranlassten freiwilligen Ausreise und zu möglichen existenzsichernden Starthilfen beraten.»
Rückläufige Zahlen bei Abschiebungen
Die Anzahl der durchgeführten Abschiebungen belief sich im ersten Quartal auf 127. In den ersten drei Monaten 2025 wurden noch 158 Rückführungen verzeichnet. Laut Ministerium sinkt die Zahl der Personen, die tatsächlich abgeschoben werden können, kontinuierlich, weil in den vergangenen Jahren eine signifikant höhere Zahl an Abschiebungen stattgefunden hat. «Tatsächlich abgeschoben werden kann nämlich nur in die Herkunftsstaaten von Ausreisepflichtigen, die kooperieren», wurde mitgeteilt. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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