Die Sorgen von Eltern bezüglich der Mediennutzung ihrer Kinder sind laut einer Expertenkommission begründet. Das Gremium dämpft aber die Erwartung an simple Regelungen wie Verbote für soziale Netzwerke.
Experten warnen ElternEin Social-Media-Verbot für Kinder allein reicht nicht

Wie oft, wie viel, wie lang? Die Nutzung digitaler Medien ist zwischen Eltern und ihren Kindern oft ein wunder Punkt. (Archivbild)
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Die ausgiebige Beschäftigung mit Chats, Spielen und sozialen Medien beunruhigt zahlreiche Erziehungsberechtigte. Eine Expertenkommission des Bundesfamilienministeriums bestätigt in ersten Zwischenergebnissen, dass diese Bedenken berechtigt sind. Die Fachleute dämpfen jedoch die Hoffnung auf simple Lösungen, wie etwa Social-Media-Verbote für Minderjährige. „Es ist zu kurz gesprungen, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken“, sagt der Kommissionsvorsitzende Olaf Köller.
Im September wurde das Gremium mit dem Titel „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ von Familienministerin Karin Prien (CDU) ins Leben gerufen. Dessen Aufgabe ist es, eine wissenschaftliche Basis für eventuelle neue Gesetze zu erarbeiten, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. An Dynamik gewann die Diskussion, nachdem Australien ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige bis Ende 2025 ankündigte. Eine „gewisse Präferenz für eine Altersregulierung“ bekundete auch Prien, ähnlich wie die SPD. Endgültige Vorschläge der Kommission werden erst für Ende Juni erwartet; zunächst wurde eine „Bestandsaufnahme“ vorgelegt.
Die Risiken sind konkret
Der Erziehungswissenschaftler Köller machte deutlich, dass rund eine Million junge Menschen digitale Angebote auf eine bedenkliche Art verwenden und bei 300.000 ein Suchtverhalten festzustellen sei. Gefahren wie Cybermobbing, Hass im Netz oder Pornografie kämen hinzu. Laut dem vorläufigen Bericht können die Konsequenzen Verstörung, Ängste, Schlafdefizite und weitere seelische Beeinträchtigungen umfassen.

Der Erziehungswissenschaftler Olaf Köller sieht neben den Risiken auch die Chancen für Jugendliche im digitalen Raum. (Archivbild)
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Das Ausmaß der Gefährdung für einzelne Minderjährige ist demnach von ihrer individuellen Verfassung abhängig – ihrer sogenannten „Vulnerabilität“. In dem Dokument steht: „Frühe Kindheit, psychische Störungen, Traumaerfahrungen und soziodemografische Faktoren beeinflussen, wie digitale Medien wirken“. Nadine Schön, die Co-Vorsitzende des Gremiums, merkte an, dass diese variierende Anfälligkeit für Gefahren zu den unerwartetsten Ergebnissen zähle.
Die Rolle der Erwachsenen
Ein zweiter zentraler Befund betrifft laut Schön das Agieren der Erwachsenen. Die Gefahren setzen demnach nicht erst im Jugendalter ein, sondern deutlich zeitiger. Einerseits stellt sich die Frage, ob bereits Kleinkinder – eventuell ohne Aufsicht – Zeit vor Bildschirmen verbringen. „Passive Bildschirmzeit kann deren Sprachentwicklung beeinträchtigen“, hält die Bestandsaufnahme fest. Inhalte mit hoher Reizdichte könnten zudem die Konzentrationsfähigkeit schwächen. Andererseits spielt die Ablenkung der Eltern durch ihr eigenes Smartphone eine Rolle, ein Phänomen, das Experten als „Technoference“ bezeichnen.
Chancen der digitalen Welt
„Das Smartphone fungiert als zentraler Zugang zu Kommunikation, Unterhaltung, Information, sozialer Einbindung und zunehmend auch zu produktiven KI-basierten Anwendungen“, formulieren die Fachleute. Köller führte aus, dass sich daraus auch erhebliche Potenziale ergeben. Soziale Medien stellten beispielsweise für queere Jugendliche bedeutsame digitale Orte dar. Digitale Angebote könnten demnach einen positiven Beitrag zur Identitätsfindung leisten.
Nach Einschätzung des Pädagogen verfügen junge Menschen selbst über einen beachtlichen „Reflexionsgrad“ und kennen die Möglichkeiten sowie die Gefahren. Sie wollen sich das Medium daher nicht nehmen lassen. Köller unterstrich, dass „Schutz und Teilhabe keine Gegensätze sind, sondern dass es um geschützte Teilhabe geht im Netz“.
Mangelnde Umsetzung bestehender Regeln
„Ein wirkliches Regulierungsdefizit per se sieht man nicht“, erklärt Schön. Es existieren bereits Bestimmungen, die auch dem Schutz von Minderjährigen dienen könnten. Dazu zählen auf europäischer Ebene etwa der Digital Services Act (DSA) und Richtlinien zum Minderjährigenschutz. National gelten das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Jedoch seien die Vorschriften vielschichtig und nicht durchgängig aufeinander abgestimmt. „Vor allem sehen wir auch Defizite im wirksamen Vollzug“, merkt die frühere Bundestagsabgeordnete der CDU an.

Die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön, sieht zunächst einmal kein Regulierungsdefizit. (Archivbild)
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Dies gilt ebenso für potenzielle Altersgrenzen in sozialen Medien und deren Durchsetzbarkeit. Die Praxis in Australien verdeutlicht, dass junge Leute Wege zur Umgehung finden. Laut Prien soll eine in der EU konzipierte technische Lösung ab Beginn des Jahres 2027 einsatzbereit sein.
Umfassender Ansatz statt Einzellösung
Köller mahnt, man dürfe nicht annehmen, dass eine Altersgrenze die Schwierigkeiten beseitige. Es existiere nicht „eine einfache politische Lösung“. Stattdessen sei es erforderlich, „das Problem in seiner ganzen Breite anpacken“. Dies impliziert, dass alle Akteure kooperieren müssen: Eltern, bei Bedarf mit professioneller Hilfe, sowie Schulen und Kinderärzte.
Die Experten halten fest, dass Medienkompetenzvermittlung und Vorbeugung in Deutschland zwar existieren, jedoch nicht überall verfügbar sind. „Familie, Kita, Schule, Jugendhilfe, außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Elternbildung spielen eine wichtige Rolle für die Medienbildung und bauen aufeinander auf.“ (red)
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