Hohe SpritpreiseKartellamt soll mögliche Preisabsprachen bei Ölkonzernen prüfen

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Die Preise an deutschen Tankstellen steigen deutlich.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat das Kartellamt darum gebeten, mögliche Preisabsprachen bei den Mineralölkonzernen in Deutschland zu untersuchen. Das berichtet der „Spiegel“. Die Konzerne stehen im Verdacht, durch Absprachen die Benzin- und Dieselpreise in Deutschland in die Höhe zu treiben.

„Mein Haus hat das Bundeskartellamt gebeten, die Benzin- und Dieselpreise sehr genau zu beobachten und bei jeglichen Hinweisen auf missbräuchliches Verhalten tätig zu werden“, sagte Habeck dem „Spiegel“. Die Oligopolsituation am deutschen Kraftstoffmarkt sei bereits seit Längerem ein strukturelles Problem.

Rohölpreis nach russischer Invasion in der Ukraine dramatisch angestiegen

Durch die russische Invasion in der Ukraine und die Freigabe der nationalen Ölreserve in Deutschland war der Rohölpreis weltweit zunächst schlagartig angestiegen, was auch einen explosionsartigen Anstieg der Benzin- und Dieselpreise in Deutschland zur Folge hatte. Beide Kraftstoffe erreichten im Literpreis ein Allzeithoch.

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Während der Rohölpreis sich in den vergangenen Tagen allerdings wieder stabilisierte und teilweise sogar fiel, blieben die Preise weiterhin hoch. Experten aus Wirtschaft und Politik kritisierten die Ölkonzerne dafür, dass sie aus der derzeitigen Situation Profit schlagen wollen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigt bei Bedarf weitere Maßnahmen an

Habeck kündigte zudem an, bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen: „Wenn es Hinweise zu Absprachen geben sollte, [...] werden wir gesetzgeberische Maßnahmen vorbereiten, um dem Bundeskartellamt eine bessere Marktüberwachung bei den Kraftstoffen zu ermöglichen.“

Die Ölkonzerne rechtfertigen ihren Preiszuschlag mit hoher Nachfrage nach Benzin und zugleich fehlenden Importen aus Russland. Das Kartellamt hat sich selbst noch nicht zum derzeitigen Preishoch geäußert. Bundeswirtschaftsminister Habeck kann das Kartellamt nicht direkt beauftragen, allerdings um die Überwachung bei Verdacht auf Preisabsprachen bitten. Das Kartellamt muss dieser Bitte nicht Folge leisten. (shh)

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