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„Wir machen weiter wie bisher“Moskauer Gericht bestätigt Haftstrafe für Satiriker Tilly

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Revisionsverfahren gegen Tilly in Moskau

Das Moskauer Berufungsgericht hat die Beschwerde der Verteidigung nach der Verurteilung des deutschen Bildhauers Jacques Tilly abgelehnt.

Wegen seiner Putin-kritischen Karnevalswagen: Moskauer Gericht bestätigt achteinhalb Jahre Haft für Jacques Tilly.

Die Verurteilung des Düsseldorfer Künstlers Jacques Tilly zu achteinhalb Jahren Haft ist in Moskau final. Der Satiriker äußert sich zu dem Verfahren.

Die Verurteilung des Satirikers Jacques Tilly zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wegen seiner Karnevalswagen wurde von einem Moskauer Berufungsgericht aufrechterhalten. Am Vormittag verkündete Richter Wladimir Ussow den Beschluss des dreiköpfigen Gremiums. Demzufolge wird die Revision der Verteidigung zurückgewiesen und die Höhe der Strafe beibehalten.

Die Anwältin Natalja Dudkina, die als Pflichtverteidigerin agierte, rechtfertigte den Antrag auf Revision mit einem Versäumnis. Sie führte an, dass im Zuge der Untersuchungen die Zurechnungsfähigkeit von Tilly nicht mittels einer psychiatrischen Expertise bewertet wurde. Bereits Anfang April forderte sie in ihrem Schlussvortrag einen Freispruch für Tilly, da die Beweislage unzureichend sei.

Anwältin betrachtet Verfahren als beendet

„Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“, äußerte Dudkina gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Ort des Geschehens. Erneut bemängelte sie, dass eine Kontaktaufnahme mit Tilly persönlich nicht möglich gewesen sei. Laut ihrer Aussage hat Russland eine internationale Fahndung nach ihm veranlasst.

Das Verfahren sei nun beendet, es sei denn, der Künstler melde sich von sich aus und beantrage eine Verhandlung vor der nächsthöheren gerichtlichen Ebene, erklärte Dudkina. Auf eine Berufung verzichtete die Anklagebehörde, welche mit ihrer geforderten Strafe größtenteils Erfolg hatte.

Jacques Tilly

Der Karnevalswagenbauer Jacques Tilly ist in Moskau in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (Archivbild)

Tilly spricht von „absurdem Schauprozess“

„Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher“, kommentierte Tilly in Düsseldorf auf eine Anfrage der dpa.

Mehrmals hatte Tilly betont, von den russischen Justizbehörden niemals über das gegen ihn laufende Verfahren in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Das Berufungsverfahren wurde von Personal der Deutschen Botschaft verfolgt, ebenso wie der gesamte diesjährige Prozess.

Im April befand ein Moskauer Gericht Tilly für schuldig. Ihm wurde zur Last gelegt, durch seine Gestaltungen beim Rosenmontagszug in Düsseldorf religiöse Empfindungen verletzt und Falschinformationen bezüglich der russischen Armee verbreitet zu haben. In seinen Werken hatte Tilly wiederholt Kreml-Chef Wladimir Putin, den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine und auch den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill satirisch kritisiert. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.