Der Prozess gegen Wagenbauer Jacques Tilly in Russland geht weiter. Er war wegen seiner Putin-kritischen Wagen verurteilt worden.
Haftstrafe für WagenbauerRevisionsprozess gegen Jacques Tilly startet in Moskau

Der Karnevalswagenbauer Jacques Tilly ist in Moskau in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden - nun ist ein Revisionsprozess angekündigt. (Archivbild)
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Der Rechtsfall um den Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly geht in eine neue Runde. Nach einer Verurteilung zu achteinhalb Jahren Haft in Abwesenheit im April ist für diesen Dienstag der Beginn des Revisionsverfahrens angesetzt. Die Verhandlung findet vor der Berufungsinstanz des Stadtgerichts in Moskau statt, wobei der genaue Gegenstand des Prozesses noch unklar ist.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur äußerte Tilly im Vorfeld, er habe keine Kenntnis darüber, ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung das Rechtsmittel eingelegt hat. Der Fortgang des Verfahrens wird von Personal der deutschen Botschaft in Moskau verfolgt.
Vorwurf: Falschnachrichten und Herabwürdigung religiöser Gefühle
Grundlage für das Urteil im April war die Einschätzung eines Moskauer Gerichts, Tilly habe sich mit seinen satirischen Darstellungen beim Rosenmontagszug in Düsseldorf strafbar gemacht. Die Vorwürfe umfassen die Herabwürdigung religiöser Empfindungen sowie die Streuung von Falschinformationen bezüglich der russischen Armee. In seinen Werken hatte Tilly wiederholt Kremlchef Wladimir Putin, den von ihm angeordneten Krieg in der Ukraine und auch den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill satirisch kritisiert.
Der Wagenbauer selbst äußerte sich verwundert über die Wiederaufnahme des Falls. Er sei davon ausgegangen, die Angelegenheit sei mit dem ersten Urteil abgeschlossen, so Tilly. Bislang habe er weder eine offizielle Mitteilung des Gerichts in Moskau erhalten noch Kontakt zu seiner Verteidigung aufnehmen können.
Nach dem ursprünglichen Urteilsspruch hatte die Pflichtverteidigerin einen Freispruch gefordert, während die Anklage ihre Forderungen weitgehend durchsetzen konnte. Die Juristin merkte zudem an, dass deutsche Stellen bei dem Versuch, eine Verbindung zu Tilly herzustellen, nicht unterstützend gewirkt hätten. (dpa/red)
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