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Nach Klage von Umwelthilfedm darf Eigemarken nicht als „umweltneutral“ bezeichnen

Lesezeit 1 Minute
Eine Person betrachtet in einer Filiale der Drogeriemarktkette dm ein Produkt der dm Eigenmarke Denkmit, auf der «Pro Climate umweltneutrales Produkt» aufgedruckt ist.

Der Discounter verzichtet bereits freiwillig darauf, Eigenmarken als "umweltneutral" zu bewerben.

Das Landgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Drogeriekette nicht mehr mit dem Prädikat werben darf.

Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als „umweltneutral“ oder „klimaneutral“ bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwoch. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg (Az. 13 O 46/22 KfH). Sie wollte nicht, dass auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment „klimaneutral“ steht und auf Spülmittel „umweltneutral“. Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht.

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit „abverkauft“. Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel „umweltneutral handeln“ erhalten.

Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts „Klimaneutralität“ verklagt. (dpa)