Wann der ideale Moment ist, einen Ehevertrag aufzusetzen, beschäftigt viele Paare vor der Hochzeit. Eine deutliche Empfehlung dazu kommt von Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht: „Kümmert euch rechtzeitig vor der Eheschließung darum.“ Die Fachanwältin beobachtet in ihrer Praxis, dass die Vielschichtigkeit und die emotionale Dimension des Gegenstands von den meisten Paaren unterschätzt werden.
Man benötigt eine gewisse Dauer, um persönliche Klarheit über zentrale Punkte zu erlangen und die individuell geeigneten Vereinbarungen zu formulieren. Schwierigkeiten können durch aufkommenden Termindruck entstehen. Als ungefähre Richtlinie gibt Maetschke-Biersack eine Frist von circa sechs Monaten vor dem Hochzeitstermin an. Zu diesem Zeitpunkt sollten zukünftige Eheleute die Thematik des Ehevertrags spätestens in Angriff nehmen.
Lebens- und Familienplanung vorab klären
Abhängig von der Vielschichtigkeit der Konstellation – beispielsweise bei internationalen Sachverhalten wie verschiedenen Nationalitäten der Partner – ist eine Planung mit größerem zeitlichen Puffer ratsam. Diesen Punkt betont ebenfalls Sophie Godt-Nordhues, die als Notarassessorin für die Bundesnotarkammer tätig ist.
Ihre Empfehlung lautet: „Klärt im Vorfeld wichtige Fragen rund um die Lebens- und Familienplanung.“ Die Absicht hinter einem solchen Vertrag ist immer eine gerechte, nachvollziehbare und belastbare Vereinbarung, welche beiden Partnern Gewissheit verschafft – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer möglichen Scheidung. (dpa/red)
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