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RechtsprechungWelches Elternteil entscheidet, ob das Kind geimpft wird?

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Symbolbild Impfung Kind (1)

Ein Kind wird gegen Covid-19 geimpft.

Es ist eine Frage, die derzeit viele Eltern bewegen dürfte: Welche Elternteil darf entscheiden, ob das Kind gegen Corona geimpft wird? Deutsche Familiengerichte haben dazu eine Linie.

Wenn Eltern sich nicht über die Covid-Impfung ihres Kindes einigen können, soll am Ende das Elternteil entscheiden, das den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) folgt. Das ist die Linie der deutschen Familiengerichte im Fall von Impfkonflikten – nicht erst seit Auftreten der Covid-Pandemie. Ein Fall, den im vorigen August das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. entschieden hat, macht deutlich, worum es geht und wie der Konflikt zu lösen ist.

Eine Impfung ist keine „Angelegenheit des täglichen Lebens“

Im Frankfurter Fall wollte ein 16-Jähriger gegen Covid geimpft werden. Doch seine geschiedenen Eltern waren uneinig. Der Vater war für die Impfung, die Mutter war dagegen. Bei der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech handele es sich um einen unzulässigen Menschenversuch, erklärte sie. Das OLG stellte fest, dass es bei einem verständigen 16-Jährigen sowohl auf seine Entscheidung ankomme als auch auf die der sorgeberechtigten Eltern. Seitens der Eltern sei ein „Co-Konsens“ erforderlich. Der Junge kann die Impfung also nicht gegen den Willen der Eltern durchsetzen.

Umgekehrt können diese ihn nicht zur Impfung zwingen. Das eigentliche Problem lag hier aber in der Uneinigkeit von Vater und Mutter. Die Mutter, bei der der Junge überwiegend lebt, konnte nicht allein entscheiden, weil es sich bei einer Impfung um keine „Angelegenheit des täglichen Lebens“ handelt. Hier durfte der ebenfalls sorgeberechtigte Vater mitentscheiden.

Familiengerichte übernehmen die Rolle des Schiedsrichters

Solche Konflikte zwischen Vater und Mutter können gelöst werden, indem ein Elternteil beim Familiengericht beantragt, ihm die Entscheidung zu überlassen. Diese Schiedsrichterrolle kann das Familiengericht immer dann einnehmen, wenn es sich um eine Frage „von erheblichber Bedeutung“ handelt. Die Entscheidung über eine Impfung gilt als eine derartige Frage. Maßstab für das Familiengericht ist dabei das Kindeswohl. Deshalb muss das Gericht die Entscheidungskompetenz dem Elternteil übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

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Für das OLG Frankfurt hieß das, „dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission befürwortet“. Denn die Empfehlungen der Stiko stellten den „medizinischen Standard“ dar. Abweichungen seien nur angebracht, wenn bei einem Kind besondere Impfrisiken vorliegen.

Im konkreten Fall, so das OLG Frankfurt, sprach auch die Rücksichtnahme auf den Willen des Jugendlichen dafür, dem Vater die Co-Entscheidung zu überlassen. Auf die Qualität der Argumente der Mutter kam es hier gar nicht an. Sie hatte behauptet, der Impfstoff von Biontech helfe nicht gegen die Delta-Variante. Außerdem sei in Deutschland längst die Herdenimmunität eingetreten, weshalb Impfungen überflüssig seien. Beide Behauptungen sind offensichtlich falsch. Das OLG beließ es aber bei der Feststellung, dass im Rahmen einer Eilentscheidung keine aufwendigen Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden können.