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Mehr Schutz für FluggästeWas sich bei Handgepäck, Sitzplätzen und Verspätungen ändert

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Sommer-Reiseverkehr

Hunderte Millionen Menschen fliegen jedes Jahr in der EU. (Archivbild)

Die EU reformiert die Fluggastrechte. Für Reisende gibt es mehr Klarheit bei Preisen und Gepäck, die Entschädigung bleibt.

EU-Fluggastrechte: Das ist neu bei Verspätung, Gepäck und Preisen

Nach intensiven Verhandlungen in Brüssel steht eine Reform der EU-Fluggastrechte. Die Kompensation für verspätete Flüge bleibt gesichert, doch für Reisende kommen einige wichtige Neuerungen.

Mehr Klarheit bei Preisen, Gebühren und Gepäck

Um Verbrauchern den Vergleich zu erleichtern, müssen Fluglinien künftig den Ticketpreis standardmäßig inklusive eines Handgepäckstücks angeben. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen stellte klar: «Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.» Für Konsumenten sei aber ersichtlich, dass für Handgepäck keine Zusatzkosten anfallen. Weitere Anpassungen betreffen Gebühren: So dürfen für die Sitzplatzreservierung von Kindern neben ihren Eltern keine Extrakosten mehr anfallen. Dies gilt ebenso für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Fluggesellschaften sind zudem verpflichtet, Tippfehler in Namen auf Flugscheinen unentgeltlich zu berichtigen. Musikern wird es außerdem erlaubt sein, ihre Instrumente mit in die Kabine zu nehmen. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, muss die Fluggesellschaft ihre Passagiere binnen 96 Stunden schriftlich über deren Ansprüche aufklären.

Entschädigung bei Verspätungen bleibt unangetastet

Über die Kompensationsregeln bei Verzögerungen wurde lange debattiert. Die wesentlichen Konditionen bleiben nun aber erhalten: Ein Anspruch auf Entschädigung für Reisende entsteht, sobald ihr Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist. Die Auszahlungssumme ist nach der Flugstrecke gestaffelt: Sie beläuft sich auf 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (bis 3.500 Kilometer) sowie 600 Euro (bei über 3.500 Kilometern). Voraussetzung ist jedoch, dass die Verzögerung von der Fluglinie verschuldet wurde. Mit der Neuregelung soll auch eine Liste außergewöhnlicher Umstände erstellt werden, in denen die Airline nicht haftet. Die Bestimmungen umfassen Flüge von EU-Airlines und von Gesellschaften aus Drittländern, sofern deren Maschinen von einem EU-Flughafen starten.

Deutsche Minister begrüßen die Übereinkunft

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sprach von einer gelungenen Regelung. Er teilte mit: «Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt». Zufriedenheit äußerte auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie bezeichnete es als „wichtigen Verhandlungserfolg“, dass die Höhe der Kompensation nicht reduziert wurde.

Flughafen Brüssel-Zaventem

Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspätet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild)

EU-Abgeordnete: Verschlechterungen für Passagiere verhindert

Auch aus dem Europaparlament kam Zustimmung. Jens Gieseke (CDU) sagte, die Einigung sei zwar «nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte», stelle aber «eine deutliche Verbesserung des Status quo» dar. Das Parlament habe «erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden». Der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen hob ebenfalls hervor, dass ein Abbau der Fluggastrechte abgewendet werden konnte. Er verwies zudem auf Verbesserungen für Familien sowie für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.

Die Übereinkunft muss nun noch formal vom Rat der Mitgliedstaaten sowie vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden, was aber als Formsache gilt. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln wird den Fluggesellschaften eine Frist von zwölf Monaten zur Umsetzung gewährt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.