Verordnung ausgelaufenIm Rheinland müssen Patienten die Corona-Impfung vorerst selbst zahlen

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Ein Mann bekommt seine Booster-Impfung gegen das Coronavirus.

Der Corona-Impfschutz kann weiter aufgefrischt werden. Aber: Wer bezahlt, nachdem die Impfverordnung ausgelaufen ist?

In der Pandemie hatte der Bund die vollen Kosten für die Corona-Impfungen übernommen. Nun stellt er nur noch den Impfstoff zur Verfügung.

Anfang April liefen die letzten deutschlandweiten Corona-Maßnahmen aus, auch Besucherinnen und Besucher von Praxen und Krankenhäusern müssen seitdem keine Maske mehr tragen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte die Pandemie hierzulande für „erfolgreich bewältigt.“ Und auch die Impfverordnung wurde nicht verlängert. Das bedeutete auch: Es gibt keine bundesweite Regelung mehr, nach der die Impfung gegen Corona kostenlos ist, egal ob Erst- oder Auffrischungsimpfung.

Wer hat die Corona-Impfungen bislang bezahlt?

In der Pandemie hat der Bund alle Kosten der Impfungen gegen das Coronavirus übernommen: sowohl die Kosten für den Impfstoff als auch die Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte. Mit dem verkündeten Ende der Pandemie ist das nun vorbei.

Was hat sich geändert?

Am 7. April ist nicht nur die Corona-Schutzverordnung, sondern auch die -Impfverordnung ausgelaufen. In ihr war geregelt, dass der Bund für die Kosten der Impfungen aufkommt. Nach dem Ende dieser Verordnung stellt der Bund nun lediglich noch den Impfstoff zur Verfügung. Die Bezahlung für die Durchführung der Impfung soll nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums in die Regelversorgung überführt, also von den Krankenkassen übernommen werden. Doch hier stockt es.

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Wo liegt das Problem?

In Deutschland gibt es, aufgeteilt nach Region, unterschiedliche Kassenärztliche Vereinigungen (KV). Sie vertreten die Interessen der Ärztinnen und Ärzte. In Köln und Umland ist das zum Beispiel die KV Nordrhein. Sie muss sich mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für die Durchführung der Corona-Impfung einigen. Und genau diese Einigung steht bislang noch aus. Die KV Nordrhein und die Krankenkassen sind bislang nicht auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Es hakt bei der Höhe. So verkündet die Kassenärztliche Vereinigung, sie werde sich mit Nachdruck für eine leistungsgerechte und faire Vergütung einsetzen: „Ärztliche Leistungen sind mit uns nicht zum Dumpingpreis zu haben.“

Wer bezahlt die Corona-Impfung, wenn sich Krankenkassen und Ärzte nicht einigen?

Bis eine Einigung erzielt ist, müssen zunächst die Versicherten ins Portemonnaie greifen. Die KV Nordrhein empfiehlt ihren Ärztinnen und Ärzten, die Corona-Impfungen den Kassenpatientinnen und -patienten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung zu stellen. Auf den Kosten sitzen bleiben die Versicherten allerdings nicht. Sie können sich das Geld mit etwas Aufwand zurückholen, indem sie „die Rechnungen dann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse einreichen“, so die KV Nordrhein.

Ist eine Einigung zur Bezahlung der Corona-Impfung in Sicht?

Die aktuelle Regelung ist nicht nur für Versicherte, die zunächst selbst bezahlen und das Geld dann zurückverlangen müssen, aufwendig. Auch für die Krankenkassen bedeutet dies einen Mehraufwand in der Verwaltung. Deshalb sollen die Verhandlungen am 19. April fortgesetzt werden.

Wie könnte eine Einigung zur Vergütung der Corona-Impfung aussehen?

Im Norden NRWs ist man hinsichtlich der Kostenübernahme schon einen Schritt weiter. Im Bereich der KV Westfalen-Lippe wird die Corona-Impfung mittlerweile von der Krankenkasse übernommen, ist nun Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung. Die Vergütung für Ärztinnen und Ärzte liegt hier zunächst bis Ende des Jahres bei 15 Euro.

Wie viele Menschen sind inzwischen geimpft?

Seit mehr als einem Jahr haben sich die Impfquoten kaum noch verändert. Als die Impfungen Ende 2020 starteten und im Frühjahr 2021 an Fahrt aufnahmen, wurden Millionen von Menschen innerhalb weniger Tage gegen Covid-19 geimpft. Am 7. April – seitdem wird es nicht mehr dokumentiert – wurden in ganz Deutschland nur 945 Impfdosen verabreicht. Erst- und zweitgeimpft, also grundimmunisiert, sind in Nordrhein-Westfalen gut 80 Prozent der Bevölkerung. Ein Drittel der Menschen hat eine Auffrischungsimpfung erhalten. In ganz Deutschland sind die Quoten etwas niedriger.

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