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Heimkosten steigenWas Sie tun können, wenn das Geld fürs Pflegeheim nicht mehr reicht

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Eine Person im Rollstuhl wird von einer anderen durch einen Gang geschoben.

Pflegeheime könnten teurer werden. Wenn die Kosten steigen, können Pflegebedürftige im Heim staatliche Unterstützung erhalten.

Pflegeheime sollen teurer werden, obwohl es für viele Menschen finanziell schon vorher eng war. Welche Optionen Betroffene nun haben.

Für viele Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie ihre Angehörigen ist eine Entgelterhöhung zunächst ein Schock – oft fehlt schlicht das Geld, um die höheren Kosten zu stemmen. Aus dem Heim ausziehen müssen Betroffene deshalb jedoch nicht, denn es gibt staatliche Unterstützung. „So besteht etwa die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen“, erklärt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten.

Wichtig dabei: Schulden, die Pflegebedürftige zuvor gemacht haben, um die Heimkosten zu zahlen, werden nicht übernommen, weist die Verbraucherzentrale hin. Zudem besteht ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege erst, wenn das eigene Vermögen weitgehend aufgebraucht ist – eine alleinstehende pflegebedürftige Person darf dabei 10.000 Euro als Schonvermögen behalten.

Wohngeld für Heimbewohner als Option

Statt Hilfe zur Pflege kommt unter Umständen auch Wohngeld infrage – denn diese Leistung können ebenfalls Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen erhalten. „Wohngeld bei der Wohngeldbehörde vor Ort zu beantragen, kann eine Option sein, für alle, bei denen die finanzielle Lücke eher kleiner ist“, erklärt Querling.

Ob grundsätzlich ein Anspruch besteht und in welcher Höhe Wohngeld möglich wäre, lässt sich mithilfe des Wohngeld-Plus-Rechners des Bundesbauministeriums einschätzen.

Wichtig zu wissen: Für Pflegeheimbewohner richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach dem Mietniveau der Region, in der das Heim liegt, so der Hinweis der Verbraucherzentralen.

Pflegewohngeld gibt es in diesen drei Bundesländern

Zudem gibt es in drei Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – das Pflegewohngeld als zusätzliche Unterstützung. „Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, beantragt zumeist das Pflegeheim den Zuschuss“, sagt Verena Querling. Die jeweilige Pflegeeinrichtung bekommt das Pflegewohngeld direkt ausgezahlt.

Beratung ist sinnvoll, um beste Lösung zu finden

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab – deshalb ist eine gute Beratung besonders wichtig. Welche Leistungen infrage kommen und worauf beim Antrag zu achten ist, klären Pflegebedürftige und Angehörige am besten im persönlichen Gespräch. Geeignete Anlaufstellen sind unter anderem das örtliche Sozialamt, Pflegestützpunkte, die Verbraucherzentralen sowie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen. (dpa)