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Verkleidungen am SteuerDiese Karnevalkostüme sind im Verkehr verboten

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Ein Mann im Kostüm mit Perücke sitzt im Auto.

Manche Kostümierungen sind hinter dem Steuer nicht erlaubt. 

Karneval steht vor der Tür. Fahren Sie kostümiert im Auto, müssen Sie dazu ein paar Dinge beachten - so feiern Sie sicher.

Der Straßenkarneval steht vor der Tür und bald tummeln sich in den jecken Städten wieder Zauberer, Piraten, Dinos und Co. Auch Bären mit riesigen Plüschköpfen oder gruselige Hexen mit Latexmaske wurden schon gesichtet.

Egal, wie sehr Sie Karneval und Ihren Auftritt im Kostüm lieben: Manche Kostümierungen sind hinter dem Steuer eines Autos verboten. Ernüchtert? Nee, niemand will den Spaß am Fasching verderben. Doch damit aus Spaß nicht Ernst wird und alles sicher verläuft, geben Auto Club Europa (ACE) und der ADAC Sicherheitstipps.

Welche Kostüme sind hinterm Steuer verboten?

Grundsätzlich ist es zwar nicht verboten, sich verkleidet hinters Steuer oder auf den Sattel des Fahrrads zu setzen. Aber durch das Kostüm dürfen eben weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Opulente Ganzkörperverkleidungen mit aufgesetztem, sperrigem Kopfteil à la King Kong oder Dino scheiden in der Regel aus.

Denn wird die Sicht behindert, ist ein Bußgeld von 10 Euro möglich. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, kann zusätzlich ein Verstoß gegen allgemeine Sorgfaltspflichten vorliegen. Das kostet zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld.

Auch darf das Gesicht am Steuer weder verdeckt noch verhüllt sein. Es muss nämlich gewährleistet sein, dass man für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleibt. Ansonsten wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig.

Allerdings ist dabei nicht jede Kostümierung verboten. Solange die Accessoires wesentliche Gesichtszüge erkennen lassen, sind sie erlaubt. Als Beispiele werden eine Gesichtsbemalung oder eine Clownsnase genannt.

Im Kostüm Auto fahren? Versicherungen verstehen nicht jeden Spaß

Kommt es wegen einer Sichtbehinderung zum Unfall, kann es auch ein versicherungsrechtliches Nachspiel geben. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar die Schäden des Unfallgegners, könnte aber je nach Einzelfall Versicherte in Regress nehmen. 

Eine Vollkaskoversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung anteilig kürzen, so der ACE - theoretisch sogar vollständig ablehnen. Aber dazu müsse das Verschulden schon außerordentlich hoch sein. Bei Vorsatz ist die Vollkaskoversicherung aber immer leistungsfrei.

Und auch beim Schuhwerk gilt: Zwar gibt es für Privatfahrer keine Vorgaben für bestimmte Schuhe. Aber man muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten können. So taugen sperrige Faschingsschuhe wie Monstertatzen oder Clownschuhe natürlich nicht für die Pedalarbeit. Aber auch alltäglichere Modelle können dafür ungeeignet sein - wie etwa sperrige Stiefel im Winter, extreme High Heels oder Flipflops im Sommer.

Hier können ansonsten nach Unfällen etwa Mithaftung und Kürzungen von Versicherungsleistungen folgen, falls es im Zusammenhang mit ungeeignetem Schuhwerk zu Unfällen gekommen ist.

So machen Jecken es besser:

  1. Sperrige Kostüme packt man besser in den Kofferraum und zieht sie erst vor Ort an - oder umgekehrt.
  2. Oder man bleibt voll verkleidet und nimmt ein öffentliches Verkehrsmittel oder besteigt ein Taxi - falls das dort keine Probleme bereitet - so zum Beispiel beim Anschnallen.
  3. Auch könnte man An- und Abfahrt im Freundes- oder Familienkreis organisieren.
  4. Gut zum Autofahren taugen laut ADAC Schuhe, die einen nicht von den Pedalen abrutschen lassen, sondern einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen ermöglichen.Dabei sollte man auch auf Schleifen oder Ähnliches verzichten, da sich so etwas verheddern kann. Auch zu breit sollten Schuhe nicht sein, da man ohne Absicht auf zwei Pedale gleichzeitig treten könnte.