Ein Raser wollte sich vom Fahrverbot freikaufen. Das Gericht lehnte ab und nannte sein Verhalten rücksichtslos.
Denkzettel für RaserGericht verdoppelt Bußgeld und bestätigt Fahrverbot

Das war eindeutig drüber: Doch kommt der Fahrer dennoch ums Fahrverbot herum, wenn er das Zahlen einer noch höheren Geldbuße anbietet?
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Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Ein solches Vorgehen kann von Justizorganen als „charakterlich verantwortungslos und rücksichtslos“ eingestuft werden, wie ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten verdeutlicht (Az.: 310 OWi 1613/24).
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) liefert, wie die dpa meldet, zusätzliche Informationen zu dem Sachverhalt. Ein Autofahrer war am Abend auf der Stadtautobahn in Berlin mit 134 km/h unterwegs, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h lag. Nach Abzug der Messtoleranz ergibt sich daraus eine Geschwindigkeitsübertretung von 54 km/h.
Installateur wollte Fahrverbot umgehen
Daraufhin wurde eine verdoppelte Geldstrafe in Höhe von 1.120 Euro sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Dagegen erhob der Fahrer Einspruch, welchen er im Gerichtsverfahren auf die rechtlichen Konsequenzen begrenzte. Er räumte die Tat ein, bemühte sich jedoch um eine Milderung der Sanktionen. Das Ziel des Gas- und Wasser-Installateurs war es, das Fahrverbot durch die Akzeptanz einer erhöhten Geldstrafe aufzuheben oder zumindest zu verkürzen.
Für seinen Antrag reichte der Mann jedoch keinerlei Belege ein und konnte keine besondere Härtefallsituation darlegen. Erschwerend kam hinzu, dass er schon in der Vergangenheit durch zu schnelles Fahren innerhalb von Ortschaften aktenkundig geworden war.
Gericht lehnt Abwendung des Fahrverbots ab
Der Antrag des Fahrers wurde vom Gericht abgewiesen. Das Amtsgericht hielt am Regelsatz fest, welcher bei einer vorsätzlichen Tat verdoppelt wird. Ferner wurde festgestellt, dass die Summe von 1.120 Euro für den Mann aufgrund seines stabilen Einkommens tragbar sei; eine Ratenzahlung über 250 Euro wurde ihm sogar zugestanden. Die bewusste und gravierende Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung betrachtete das Gericht als zusätzlichen Beleg für die Erforderlichkeit des Fahrverbots. Ein Tauschgeschäft – höheres Bußgeld gegen Aufhebung des Fahrverbots – wurde daher abgelehnt.
In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht weiter aus, dass die zweimonatige Fahrsperre unverzichtbar sei, um eine dauerhafte Korrektur des Fahrverhaltens zu bewirken. Die schwerwiegende Verletzung der Verkehrssicherheitsregeln wurde in diesem Zusammenhang als „charakterlich verantwortungslos und rücksichtslos“ eingestuft.
Eventuelle berufliche Konsequenzen, die aus dem Fahrverbot resultieren, seien vom Betroffenen zu akzeptieren. Dies gelte insbesondere, da der Mann, wie bereits erwähnt, keine Dokumente oder „stichhaltige Argumente“ für eine Gefährdung seiner Existenz oder einen außergewöhnlichen Härtefall präsentiert hatte. Folglich bestand keine Veranlassung, von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen. Die damit einhergehende „Denkzettel- und Besinnungsfunktion“ erachtete das Gericht selbst acht Monate nach dem Vorfall noch als wirksam und notwendig. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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