Ein Deutscher wurde auf Kreta wegen Urlaubsfotos verhaftet. Auch in anderen Ländern drohen für bestimmte Motive hohe Strafen.
Spionageverdacht im UrlaubWarum ein harmloses Foto für Touristen teuer werden kann

Dieses Schild ist kein Deko-Element. Fotografierverbote gelten in vielen Ländern, besonders rund um Militär- und Sicherheitsbereiche.
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Ein harmlos wirkendes Ferienfoto kann ernste Konsequenzen haben. Auf Kreta kam es zur Verhaftung eines Deutschen. Wir zeigen, wo Reisende ihre Kamera mit Bedacht einsetzen sollten.
Was für manche nur ein flüchtiger Klick mit dem Fotoapparat ist, könnte vom Reiseland bereits als Spionage eingestuft werden. Vor kurzem erfolgte die Inhaftierung eines deutschen Staatsbürgers unweit des Airports Chania auf Kreta, einer griechischen Insel. Ihm wird zur Last gelegt, Aufnahmen des Flughafengeländes sowie von Militärmaschinen angefertigt zu haben. Der Verdacht der Spionage steht im Raum. Allerdings ist Griechenland nicht die einzige Feriendestination, bei der im Umgang mit der Kamera Umsicht erforderlich ist.
So spricht das Auswärtige Amt etwa eine Warnung für Polen-Besucher bezüglich eines umfassenden Verbots zum Fotografieren aus. Dieses betrifft landesweit circa 25.000 Einrichtungen, zu denen Bahnanlagen, Brückenbauwerke, Energieerzeuger und militärische Komplexe zählen. Bemerkenswerterweise fallen ebenso ausgewählte Filialen von Geldinstituten darunter.
Drastische Sanktionen bei Foto-Verstößen in Polen
Die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen können die Einziehung des Fotoapparats, Freiheitsstrafen von maximal 30 Tagen sowie Bußgelder in Höhe von bis zu 4.700 Euro umfassen. Gemäß den „Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes“ sei zwar jede betreffende Einrichtung mit einem Verbotsschild versehen, allerdings sei es möglich, dass diese Beschilderung nur schwer oder unklar zu identifizieren ist.
Ebenso ist in der Tschechischen Republik Achtsamkeit geboten. In der Nähe der bekannten Prager Burg (Pražský hrad) liegt das Verteidigungsministerium des Landes, welches sich auch auf der „Fotoverbotsliste“ findet. Eine Empfehlung des Auswärtigen Amtes lautet: „Achten Sie auf die Hinweisschilder ‚Zákaz fotografování‘ (Fotografieren verboten)“.
Welche Motive häufig verboten sind
Zahlreiche andere Nationen verfügen über Restriktionen beim Fotografieren, die speziell für militärische Anlagen gelten. Jedoch können auch weitere Sujets auf einer Verbotsliste aufgeführt sein, wie zum Beispiel sakrale Orte, Palastanlagen, historische Stätten, Angehörige von Königshäusern, Menschen ohne deren Einverständnis, Grenzbefestigungen oder Darstellungen von Armut.
Hilfreich ist eine Einsichtnahme in die „Reisehinweise des Auswärtigen Amtes“ für die betreffende Destination. Auch Erkundigungen beim Reiseunternehmen oder bei der Touristeninformation vor Ort können für Aufklärung sorgen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, auf das Aufnehmen von Bildern zu verzichten. Ein zusätzlicher Bereich, in dem die Kamera zwingend verstaut bleiben muss, ist die Sicherheitskontrolle am Airport. An den Kontrollpunkten für Gepäck und Personen gilt nahezu ausnahmslos ein strenges Verbot für Fotos. Wer dies missachtet, läuft Gefahr, die Reise eventuell gar nicht erst antreten zu können. (dpa/red)
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