Auf den letzten DrückerSo klappt’s noch mit der Grundsteuer-Erklärung

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Blick auf Einfamilien- und Reihenhäuser in Köln von oben.

Wer ein Eigenheim besitzt, muss sich bis Ende Januar um seine Grundsteuer-Erklärung kümmern.

Die Deadline rückt näher: Bis zum Ende des Monats muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden. Wir erklären, wie das jetzt noch klappt und wo Sie Hilfe finden. 

So langsam wird die Zeit knapp. Bis Ende Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz ihre Grundsteuerklärung abgeben. Noch fehlen knapp vierzig Prozent der Meldungen. Wie es jetzt noch schnell klappt, wo man Hilfe bekommt und was passiert, wenn man einen Fehler macht. Sieben Fragen und Antworten.

Wer muss eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?

Die Bundesregierung plant eine Grundsteuerreform, die ab 2025 gelten soll. Um diese umzusetzen, müssen in ganz Deutschland neue Grundsteuerwerte ermittelt werden. Das heißt: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien müssen bis Ende Januar die Grundsteuer-Erklärung ausfüllen, 36 Millionen Menschen sind davon betroffen. Allein in Nordrhein-Westfalen haben 6,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer im vergangenen Sommer Post vom Finanzamt bekommen und wurden aufgefordert, die Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Bund und Länder hatten die Abgabefrist bereits um drei Monate verlängert, eine weitere Verlängerung gilt aber als unwahrscheinlich.

Die Reform ist umstritten. Einige Verbände wie der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und der Verband Haus und Grund Baden-Württemberg haben Musterklagen wegen verfassungsrechtlichen Bedenken eingereicht. Vor allem die Berechnung des sogenannten Bodenrichtwerts wird kritisiert. Doch bis ein Urteil in Sicht ist, kann einige Zeit vergehen. Die Grundsteuer-Erklärung muss bis dahin voraussichtlich längst abgeschickt sein.

Ist die Grundsteuer-Erklärung jetzt noch machbar?

Bis zum Sonntag wurden bundesweit etwa 59,77 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen elektronisch übermittelt, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag sagte. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich also beeilen.

Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus und Grund sieht dafür zwei Gründe: „Die Vorgabe der Finanzämter, dass die Steuererklärung elektronisch abgegeben werden soll, bringt zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner in Bredouille, die mit Elster und Co. keine Erfahrungen haben.“ Zudem werde man mit „grundstücksrechtlichen Spezialbegriffen“ konfrontiert, die schwer zu verstehen seien.

Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbands Köln und Regional Managing Partner Rheinland der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sagt: „Pflicht verbreitet selten Freude. Doch es bringt nichts, die Steuererklärung vor sich herzuschieben.“ Machbar sei die Meldung bis zum Ende des Monats auf jeden Fall: „Es ist wie immer bei Steuererklärungen: Wenn ich alle notwendigen Informationen habe, dann ist es nicht so schwierig.“

Was brauche ich für die Grundsteuer-Erklärung?

Zunächst brauchen Sie einen Zugang zur Steuer-Portal Elster. Wer noch keinen Account hat, kann ihn hier beantragen. Dann heißt es: „Informationen zusammenklauben“, so Hagemeister, „ein Großteil der Daten sind aber schon im Informationsschreiben des Finanzamts enthalten.“ Darunter: Aktenzeichen, Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, Fläche in qm, Bodenrichtwert je qm. Den Bodenrichtwert können Eigentümer im Grundsteuerportal unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de zusätzlich prüfen. Alle weiteren Informationen finden Eigentümerinnen und Eigentümer im Grundbuch, dem Kaufvertrag, den Bauunterlagen oder der Police der Wohngebäudeversicherung. Eine detaillierte Anleitung, wie Sie die Grundsteuer-Erklärung mit Elster ausfüllen, finden Sie hier.

Wer nicht mit Elster arbeiten möchte, kann auf die Plattform grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de des Bundesfinanzministeriums ausweichen. Hier finden Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für dieses Portal.

Zwar gilt die gesetzliche Vorgabe, dass Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuerklärung elektronisch abgeben, trotzdem sei auch eine schriftliche Abgabe möglich, so Sibylle Barent. „Wenn ich beispielsweise als Rentner keine Computer-Kenntnisse habe, kann ich eine Härtefallklausel für mich in Anspruch nehmen.“ Über die Internetseite des Finanzministeriums NRW kann man sich die schriftlichen Formulare als Vordrucke beschaffen.

Wo kann man sich Hilfe holen?

Mittlerweile gibt es einige Anleitungen, wie die Grundsteuer-Erklärung zu meistern ist. Gero Hagemeister rät etwa dazu, einen Blick in das FAQ des Finanzministerium-NRW zu werfen, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden. Dort gibt es auch eine Video-Anleitung für die Elster-Ausfüllung. „Bei komplizierteren Immobilienverhältnissen, etwa wenn Sie mehrere Immobilien in verschiedenen Bundesländern besitzen, kann es auch empfehlenswert sein, Rat bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu suchen.“

Bei spezifischen Fragen rund um das Grundstück könne außerdem das Katasteramt der Stadt helfen, auch das Finanzamt könne man um Rat fragen, so Barent. „Wer noch keinen eigenen Elster-Zugang hat, kann auch Angehörige um Hilfe bitten und deren Account nutzen. So muss man nicht darauf warten, bis der eigene Zugang freigeschaltet ist“.

Auf welche Stolperfallen sollte ich achten?

Einer der häufigsten Fehlerquellen lauert bei der Frage nach der Wohnfläche. „Kellerräume oder unausgebaute Dachgeschosse zählen grundsätzlich nicht dazu“, sagt Hagemeister. Auch bei der Frage nach Garagenstellplätzen sollte man vorsichtig sein. Carports oder Stellplätze im Freien müsse man hier nicht angeben, so Hagemeister.

Was mache ich, wenn sich Fehler eingeschlichen haben?

Wer nach der Abgabe bemerkt, dass ihm oder ihr ein Fehler unterlaufen ist, könne dem Finanzamt problemlos eine ergänzte Erklärung hinterherschicken, so Barent. Sobald Sie einen Bescheid des Finanzamts erhalten haben und dabei einen Fehler bemerken, bleiben Ihnen vier Wochen Zeit, um Einspruch dagegen zu erheben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wer seine Grundsteuer-Erklärung nicht fristgerecht abgibt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Barent vermutet aber, dass zunächst eine Erinnerung verschickt wird. „Wer dann noch immer nicht reagiert und die Grundsteuer-Erklärung gar nicht macht, bei dem wird geschätzt.“ Das heißt: Das Finanzamt setzt den Wert der Immobilie selbstständig fest – und somit auch den Steuersatz. „Das wird für die Steuerpflichtigen nicht günstig ausgehen, denn das Finanzamt wird in der Regel großzügig schätzen.“

Auch Gero Hagemeister rät dringend dazu, die Grundsteuer-Erklärung fristgerecht abzugeben. „Im begründeten Einzelfall kann man eine Fristverlängerung beantragen, aber ratsamer wäre es, die Sache jetzt noch rechtzeitig anzupacken.“

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