Verbraucherschützer warnen vor Kostenfallen beim Online-Check-in. Externe Anbieter verlangen Geld für Gratis-Dienste.
Abzocke beim Check-inVerbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern

Online eingecheckt – später abgezockt? Lieber direkt über die Webseite oder App der jeweiligen Fluggesellschaft einchecken, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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Flugreisende, die den digitalen Check-in nutzen, müssen sorgfältig verifizieren, ob sie die offizielle Internetpräsenz der Fluglinie verwenden. Eine Warnung hierzu kommt vom Europäischen Verbraucherzentrum, das auf betrügerische Methoden im Kontext des Online-Anmeldeprozesses hinweist. Externe Dienstleister klinken sich demzufolge bewusst bei populären Fluggesellschaften ein, um für Services, die häufig unentgeltlich sind, Gebühren von Passagieren zu verlangen.
Solche Dienstleister bieten an, für niedrige Summen die Anmeldung vorzunehmen, Plätze zu buchen oder Flugscheine bereitzustellen. Den Konsumentenschützern zufolge werden den Kunden dabei aber oft weitere Dienste und kostspielige Verträge mit Laufzeitbindung aufgedrängt. Ferner wird auf Grundlage vieler Eingaben gemeldet, dass die zugesagten Services in manchen Fällen überhaupt nicht geleistet werden.
Der Weg auf die Webseiten von Fremdanbietern
Oftmals gelangen Passagiere mittels einer Anfrage bei einer Suchmaschine auf die Internetauftritte der externen Anbieter. Dies ereignet sich zum Beispiel bei der Verwendung von Suchbegriffen wie „Airline xy, Online-Check-in“, woraufhin versäumt wird zu kontrollieren, ob es sich tatsächlich um den Webauftritt der Fluglinie handelt.
Aus diesem Grund wird prinzipiell empfohlen, die Fluganmeldung unmittelbar über die Fluggesellschaft vorzunehmen. So lassen sich nicht nur vermeidbare Ausgaben und das Risiko von Vertragsfallen durch externe Dienstleister umgehen. Darüber hinaus ist damit gewährleistet, dass Passagiere Auskünfte, etwa zu neuen Flugdaten, ohne Umwege vom Anbieter bekommen. Werden fremde Anbieter eingeschaltet, kann die Weitergabe von Informationen an Klarheit einbüßen.
Achtsamkeit auch bei Flughafendienstleistungen geboten
Die Konsumentenorganisation stellt fest, dass derartige Dienstleister ebenso im Bereich von Services an Airports tätig werden. Explizit erwähnt werden die sogenannten „Fast Tracks“, welche als im Voraus buchbare Zeitkorridore für einen beschleunigten Durchgang bei der Sicherheitsüberprüfung fungieren.
Ebenso in diesem Kontext müssen Reisende sicherstellen, ihre Reservierung ausschließlich auf der Internetseite des jeweiligen Airports durchzuführen. Es gilt zu vermeiden, auf Portale von Fremdanbietern zu gelangen, die „wie ein praktischer Service wirken – und im Kleingedruckten dann ein Abo mitverkaufen“, formuliert es das Verbraucherzentrum. (dpa/red)
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