Als Zeuge oder OpferSo verhalten Sie sich bei einer Straftat richtig

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Wer eine Straftat miterlebt, sollte in jeden Fall die Polizei alarmieren. 

Magdeburg – Eine Straftat miterleben, als Zeuge oder als Opfer, wünscht sich niemand. Und auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass das tatsächlich passieren könnte, oft gering scheint, sollte man sich trotzdem damit auseinandersetzen. Und, so gut es eben geht, auf eine solche Situation vorbereitet sein.

Die Polizei Sachsen-Anhalt Nord hat auf ihrem Twitter-Kanal in kurzen Stichpunkten zusammengefasst, wie sich Opfer und Zeugen einer Straftat am besten verhalten. Wir haben anhand der Tipps zusammengefasst, wie Sie sich im Falle einer Straftat verhalten sollten.

Verhalten als Zeuge einer Straftat

Wer Zeuge einer Straftat wird, sollte laut Polizei Sachsen-Anhalt Nord in jedem Fall die Polizei informieren. In dem Tweet wird außerdem davon abgeraten, unbedingt einzuschreiten. Anstatt sich selbst in Gefahr zu bringen, sollten Zeugen lieber so schnell wie möglich den Notruf 110 wählen.

Es wird in dem Post auch darauf hingewiesen, dass Zeugen nicht mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn eine Situation falsch gedeutet wurde und der Verdacht doch nicht zutreffend war.

Die Polizei hat außerdem zum richtigen Verhalten von Zeugen die „Aktion tu' was – eine Initiative für mehr Zivilcourage“ in Leben gerufen. Darunter sind Punkte zusammengestellt, die als Leitfaden für Zeugen von Straftaten dienen.

1. Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Es wird auch hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht nötig ist, bei Straftaten die eigene Sicherheit zu gefährden. Vielmehr sollte Hilfe geholt werden, in Form eines Notrufs und durch andere Passanten, die direkt angesprochen werden sollten. Sie sollten eine räumliche Distanz zum Täter wahren und wenn möglich das Opfer ansprechen.

2. Straftat genau beobachten und Merkmale einprägen

Als Zeuge können Sie womöglich entscheidend dazu beitragen, dass der Täter gefasst werden kann. Gerade weil das Opfer selbst wegen der Ausnahmesituation oft nicht in der Lage ist, sich Details zu Täter und Tathergang zu merken, ist die Polizei auf Zeugenaussagen angewiesen. Sie sollten die Straftat so genau wie möglich beobachten und sich auch kleine Details zu Täter und Ablauf merken. 

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3. Um die Opfer kümmern

Wenn es Verletzte gibt, sollten Sie sofort den Rettungsdienst unter 112 alarmieren und sich dann um die Opfer kümmern. Die Polizei weist darauf hin, dass jeder Hilfe leisten kann, auch wenn er sich es zunächst nicht zutrauen mag.

Wichtig ist aber auch: Wenn Sie nicht direkt bei der Versorgung des Opfer helfen, sollten Sie Unfallstelle oder Tatort freihalten, damit Rettungsdienste und Polizei ihre Arbeit machen können. Gerade bei der Versorgung von Verletzten gehen den Sanitätern wegen Schaulustigen oft wichtige Minuten verloren.

Verhalten als Opfer einer Straftat

Die Polizei Sachsen-Anhalt Nord rät in ihrem Tweet dazu, den Angreifer zu Siezen. Ihn zu Duzen könnte laut Tweet dazu führen, dass Umstehende ein Bekanntschaftsverhältnis zwischen Täter und Opfer vermuten. Wirkt es so, als handele es sich um eine private Auseinandersetzung, könnten Zeugen weniger gewillt sein einzugreifen.

In ihrem zweiten Hinweis empfiehlt die Polizei Sachsen-Anhalt Nord, Passanten direkt anzusprechen und zu bitten, die Polizei zu rufen.

Merkmale des Täters so genau wie möglich einprägen

Auf ihrer Internetseite erklärt die Polizei außerdem, dass Opfer einer Straftat versuchen sollten, Ruhe zu bewahren und sich sowohl eine Beschreibung des Täters, als auch den Ablauf der Straftat so genau wie möglich einzuprägen.

Zusätzlich wird dazu geraten, Passanten während der Straftat anzusprechen. Auch im Nachhinein sollten Sie die Beobachter darum bitten, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.

Die Polizei warnt auch davor, Waffen oder andere Abwehrgeräte dabei zu haben, beziehungsweise einzusetzen. So könnten Sie die Gewaltbereitschaft des Täters nur noch weiter steigern und die Gefahr für sich erhöhen.

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