Bafög, Kita-Gebühren, PackstationDas ändert sich ab August für Verbraucher

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Das freut nicht nur die Kinder: Geringverdiener müssen bald keine Kita-Gebühren mehr bezahlen.

Köln – Vor allem Familien, Studierende und Auszubildende können sich über finanzielle Zuschüsse freuen. Der Staat entlastet künftig Familien mit geringen Einkommen stärker. Welche Änderungen Verbraucher im August beachten sollten, zeigt unser Überblick. 

Mehr Geld für Kinder aus sozialschwachen Familien

Für Kinder aus sozialschwachen Familien gibt es mehr Geld: Für Hefte, Schulranzen, Stifte oder Lernsoftware bekommen Familien für die Erstausstattung künftig 150 Euro statt bisher 100 Euro. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des „Starke-Familien-Gesetzes“ sollen Familien, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind oder geringe Einkommen haben, besser unterstützt werden. Das Mittagessen in Schule oder Kita und die Fahrkarten für Bus und Bahn sind für sie ab dem 1. August kostenlos, bisher musste ein Eigenanteil gezahlt werden. Der Nachhilfeunterricht wird nicht mehr nur für Kinder gefördert, die akut vom Sitzenbleiben bedroht sind.

Bafög-Grundbedarf erhöht sich

Studenten bekommen mehr Geld – bereits ab August gibt es einen neuen Bafög-Höchstsatz. Das gilt für Studenten, die die Unterstützung bereits erhalten und alle, die einen Antrag stellen wollen. Der Grundbedarf steigt auf 419 Euro pro Monat, vorher waren es 399 Euro. Der Höchstsatz steigt von 735 auf 853 Euro im Monat. Der Wohnungszuschlag wird um 30 Prozent erhöht – Studierende, die nicht bei den Eltern leben, erhalten nun 325 Euro.

Damit künftig mehr junge Menschen durch Bafög gefördert werden können, erhöht sich der Einkommensfreibetrag um sieben Prozent. Nur Studierende, deren Eltern ein Einkommen unter dieser Grenze haben, haben Anspruch auf die Förderung. Der Freibetrag soll 2020 und 2021 nochmals angehoben werden. Im nächsten Jahr soll auch der Freibetrag für Vermögen angehoben werden – junge Menschen dürfen dann 8.200 Euro gespart haben, statt 7.500 Euro. 

Keine Kita-Gebühren für Geringverdiener

Familien, die ein geringes Einkommen haben und Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialleistungen beziehen, müssen nun keine Kita-Gebühren mehr zahlen.

Die Grundlage dafür ist das „Gute-Kita-Gesetz“. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Kinder aus sozialschwachen Familien fördern. Auf der Webseite des Familienministeriums heißt es: „Jede Familie muss sich gute Kinderbetreuung leisten können.“ Laut dem Ministerium werden 1,2 Millionen Kinder von der Gesetzesänderung profitieren.

Auszubildende bekommen mehr Geld

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird zum 1. August von 622 auf 716 Euro pro Monat erhöht. Der Staat will so junge Menschen besser unterstützen, die eine Ausbildung machen und mit gestiegenen Lebenshaltungskosten konfrontiert sind. 2020 wird die Beihilfe nochmals um sieben Euro angehoben.

Geflüchtete sollen schneller einen Sprachkurs machen können

Am 1. August tritt das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ in Kraft. Geflüchtete sollen dadurch schneller Zugang zu Sprachkursen und Integrationskursen bekommen. Außerdem sollen Flüchtlinge leichter eine Berufsausbildung machen können. Der Staat will Geflüchtete, die eine „gute Bleibeperspektive haben, schneller in den Arbeitsmarkt integrieren“.

DHL-Packstation: Abholung nur per App

Wer seine Pakete an eine Packstation liefern lässt, bekommt bisher eine mTAN-Nummer per SMS um das Fach zu öffnen. Ab dem 9. August können Kunden den Code nur noch in der DHL-Paket-App bekommen. SMS-Nachrichten werden künftig nicht mehr verschickt. Registrierte Nutzer bekommen die mTAN-Nummer zusätzlich per E-Mail gesendet. 

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Streaming wird für Sportfans teurer

Der Sport-Streamingdienst DAZN ändert zum 1.August seine Abo-Modelle. Das Abo, was Kunden monatlich kündigen können, wird bald teurer – statt 9,99 kostet es 11,99 Euro im Monat. Verbraucher bekommen aber auch die Möglichkeit, ein Jahresabo abzuschließen. Das kostet 119,99 Euro im Jahr.

Weniger Duftstoffe in Kosmetika

Ab dem 23. August dürfen Kosmetika mit bestimmten Duftstoffen (unter anderem Atranol und Chloratranol) nicht mehr in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden. Grund dafür: Die Duftstoffe können Allergien verursachen.  

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