Betrüger geben sich am Telefon als Verbraucherschützer aus, um an Ihre Daten zu gelangen. So schützen Sie sich.
Betrug am TelefonFalsche Verbraucherschützer wollen an Ihre Daten

Bloß keine persönlichen Daten eingeben, wenn die falschen Verbraucherschützer danach fragen.
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Eine aktuelle Warnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) bezieht sich auf eine Betrugsmethode, bei der Kriminelle sich telefonisch als Verbraucherschützer ausgeben. Nach Angaben der echten Schutzorganisation bieten die Anrufer Unterstützung an und lotsen die Angerufenen auf eine Internetseite. Diese imitiert das Erscheinungsbild der offiziellen Seite der Verbraucherzentrale täuschend echt, einschließlich Logos und einem veralteten Layout. Das Ziel der Täter ist das Erlangen von persönlichen Informationen wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Betrüger versuchen, sich als seriöse Institutionen wie die Polizei, Behörden oder den Verbraucherschutz auszugeben. Die VZBW stellt auf ihrer Internetpräsenz eine Übersicht bekannter Vorgehensweisen bereit. Hierzu zählen beispielsweise vorgetäuschte Datenvergleiche, die Teilnahme an Gewinnspielen oder das Versprechen, private Informationen aus Datenpannen zu entfernen.
Schutzmaßnahmen gegen Betrug am Telefon
Einige grundlegende Sicherheitsvorkehrungen helfen bei derartigen Anrufen. Bei nicht angeforderten Anrufen ist stets Skepsis geboten, gleichgültig, wer der vermeintliche Anrufer ist. Im Zweifelsfall ist es ratsam, das Telefonat umgehend zu beenden. Man sollte sich nicht von Anrufern überreden lassen, Internetseiten aufzurufen oder Programme für eine vorgebliche Fernwartung zu installieren.
Persönliche Informationen sollten niemals am Telefon oder auf verdächtigen Internetseiten preisgegeben werden, vor allem nicht für eine angebliche Verifizierung oder unter der Androhung einer Kontosperrung. Sollten Sie bereits Bankinformationen mitgeteilt haben, kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf nicht autorisierte Buchungen. Es ist außerdem empfehlenswert, die eigene Bank vorsorglich über den Phishing-Vorfall in Kenntnis zu setzen.
Was bei preisgegebenen Passwörtern zu tun ist
Falls auch Kennwörter offengelegt wurden, müssen diese sofort erneuert werden. Hierbei sollte ein neues, starkes Passwort erstellt werden. Es muss eine Länge von wenigstens 8 bis 12 Zeichen aufweisen und aus einer Mischung von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Ziffern bestehen.
Die tatsächliche Verbraucherzentrale hat bezüglich des vorliegenden Falls klargestellt, dass ihre Belegschaft niemals von sich aus anruft, um Unterstützung oder eine Beratung anzubieten. Genauso wenig werden Personen aufgefordert, Informationen auf der Homepage zu hinterlegen. Ruft also eine Person an, die sich als von der VZBW ausgibt, kann man von einem Täuschungsversuch ausgehen und das Gespräch beenden. (dpa/red)
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