Ein Urlaubstag, vier Tage freiLange Wochenenden – Muss mein Chef mir Brückentage gewähren?

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Ist der Feiertag ein Donnerstag, kann aus nur einem Urlaubstag ein langes Wochenende werden.

Mit einem Tag Urlaub vier freie Tage – Brückentage lohnen sich. Aber: Natürlich können nicht alle gleichzeitig weg. Was Angestellten zusteht.

Brückentage sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht ganz normale Urlaubstage. Eine gesonderte Regelung, dass sie bevorzugt zu gewähren sind, gibt es demnach nicht. Darauf weist das Fachportal „Haufe.de“ hin.

Für Brückentage gelten also die gleichen Regelungen wie für alle anderen Urlaubstage auch. Die Vorschriften hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Tarifverträge und Arbeitsverträge können weitere Regelungen enthalten.

Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber den Urlaub allerdings zusammenhängend gewähren. Wann und ob Urlaub möglich ist, hängt aber von Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen der anderen Beschäftigten ab.

Der Mai ist klassischerweise der Monat, in dem dank der vielen Feiertage mit wenigen Urlaubstagen die meisten freien Tage am Stück drin sind. Beliebt für ein langes Wochenende ist Christi Himmelfahrt, das stets auf einen Donnerstag fällt – in diesem Jahr auf den 18. Mai. Mit einem Urlaubstag am 19. Mai sind so vier freie Tage am Stück möglich.

Am 8. Juni folgt in einigen Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Fronleichnam. Auch das ist in jedem Jahr ein Donnerstag. Über den Sommer ist es dann erst einmal still um Brückentage, Anfang und Ende Oktober gibt es dann wieder die Möglichkeit auf lange Wochenenden mit wenig Urlaubstagen. (dpa)

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