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Der kleine GefallenWo Korruption im Alltag beginnt und welche Strafen drohen

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Ein Mann sitzt in einem Büro hinter einem Vorhang

Passiert meist im Verdeckten: Korruption.

Ein Geschenk, ein kleiner Gefallen: Korruption hat viele Gesichter. Wo verläuft die Grenze zur Straftat im Alltag?

Ein kleiner Gefallen, ein Geschenk: Korruption hat viele Gesichter und findet oft im Verborgenen statt. Was ist erlaubt und wann wird es strafbar?

Die Vorstellung von Korruption ist oft mit Bildern von Politik, Konzernen oder weltweiten Skandalen verknüpft, bei denen es um geheime Deals und einflussreiche Personen geht. Das Phänomen ist jedoch nicht auf millionenschwere Bestechungsfälle beschränkt. Es kann ebenso im täglichen Leben und im privaten Umfeld auftreten.

Ein Präsent für eine bevorzugte Behandlung, eine Gefälligkeit als Gegenleistung oder die Bevorzugung von Freunden bei der Vergabe von Aufträgen: Mitunter gerät man in Situationen mit korruptem Handeln, ohne dies unmittelbar zu bemerken. Es stellt sich die Frage, wo die Trennlinie zwischen einer Geste der Freundlichkeit und strafbarer Bestechung verläuft. Welche Konsequenzen drohen bei passivem Zusehen oder aktiver Beteiligung? Die zentralen Antworten folgen.

Definition: Was genau ist Korruption?

„Korruption ist kein im deutschen Strafrecht definierter rechtlicher Begriff“, teilt ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit. „Nach einer häufig verwendeten sehr weiten Definition wird unter Korruption der Missbrauch anvertrauter Macht zur Erlangung privater Vorteile verstanden.“

Derartiges Handeln kann unterschiedliche Straftatbestände erfüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Amtspersonen die Annahme von Vorteilen, Korrumpierbarkeit, das Gewähren von Vorteilen oder Bestechung zur Last gelegt wird. Ebenso können im Geschäftsleben der Privatwirtschaft Bestechlichkeit und Bestechung vorkommen. Sowohl Firmen als auch Behörden legen hierfür spezielle Compliance-Regeln fest, an welche sich die Belegschaft halten muss.

„Korruption schädigt das Grundvertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates beziehungsweise die Integrität der Wirtschaft“, erklärt ein Sprecher vom Bundeskriminalamt (BKA). Aus diesem Grund sei es von Bedeutung, jeden Korruptionsverdacht zur Anzeige zu bringen.

Beispiele für Korruption im Alltag

„Korruption ist vielfältig und kommt in den verschiedensten Lebensbereichen vor“, so Gina Greeve, Rechtsanwältin und Mitglied des Strafrechtsausschusses beim Deutschen Anwaltverein. Dies gelte für den Sektor der Privatwirtschaft ebenso wie für den Bereich der Amtsträger. Ein Beispiel wäre, wenn Angestellte einer öffentlichen Einrichtung finanzielle Mittel, Präsente oder andere Zuwendungen verlangen, um im Gegenzug Genehmigungen zu erteilen oder Auskünfte zu geben. Im Sektor der Privatwirtschaft stehe insbesondere das Fordern oder Anbieten unrechtmäßiger Zuwendungen bei der Vergabe von Aufträgen im Mittelpunkt.

Es handelt sich jedoch nicht ausschließlich um Zahlungen mit Bargeld. Einladungen in Restaurants, materielle Geschenke, Reisen oder auch die Organisation von gewinnbringenden Nebentätigkeiten können nach Aussage des BMJV-Sprechers ebenfalls bedenklich sein.

Wolfgang Jäckle, Rechtsanwalt und Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency International Deutschland, nennt aus der Praxis verschiedene Fälle von Korruption, die sich auf Konsumenten auswirken können:

Anzeichen für Korruption erkennen

Laut Gina Greeve ist Korruption im täglichen Leben schwer zu identifizieren, da entsprechende Handlungen für gewöhnlich im Verborgenen stattfinden.

Nach Auskunft des BKA-Sprechers existieren zumeist nur Indizien. Diese können sich beispielsweise folgendermaßen äußern:

„Es ist wichtig, auf solche Anzeichen zu achten und sich nicht zu scheuen, Nachfragen zu stellen oder weitere Informationen einzuholen, wenn etwas ungewöhnlich erscheint“, so die Mitteilung des BKA.

Richtiges Verhalten bei einem Korruptionsverdacht

Rechtsanwältin Gina Greeve empfiehlt, jeden Versuch der Korruption konsequent zurückzuweisen. Dies müsse in der konkreten Situation unmissverständlich kommuniziert werden. Darüber hinaus sei es ratsam, beispielsweise die zuständige Compliance- oder Rechtsabteilung des betroffenen Unternehmens oder der Verwaltung zu informieren.

Zusätzlich rät Wolfgang Jäckle von Transparency International Deutschland zur Sicherung von Beweismitteln mittels einer detaillierten Dokumentation. Können beispielsweise E-Mails gesichert werden? Was hat sich exakt ereignet, wo und wann? Wer war anwesend? Mit diesen Informationen als Basis lässt sich eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten.

Besteht eine Anzeigepflicht?

Eine generelle Pflicht zur Anzeige existiert laut Gina Greeve nicht. „Allerdings sollte die Situation rechtlich geprüft werden, wie im Einzelfall damit umzugehen ist.“ Denn bei Delikten wie Untreue, Betrug, illegalen Kartellabsprachen oder Geldwäsche könnte eine entsprechende Reaktion durchaus notwendig werden.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Korruption

Laut dem Sprecher des BKA sieht das Strafgesetzbuch für die Vorteilsgewährung eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In weniger gravierenden Fällen ist eine Geldstrafe möglich. Dies ist abhängig vom beruflichen Status der Person, die den Vorteil entgegennimmt. „Bei der Vorteilsgewährung wird einem Amtsträger ein Vorteil angeboten, versprochen oder gewährt, ohne dass es zu einer konkreten Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung kommt.“ Die Annahme eines solchen Vorteils wird auf ähnliche Weise bestraft.

Bei der Bestechung von Amtspersonen, bei der für einen persönlichen Nutzen eine Gegenleistung erbracht wird, kann eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren verhängt werden. Alternativ ist eine Geldstrafe mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Der Sprecher des BKA fügt hinzu: „Sowohl bei der Vorteilsgewährung als auch bei der Bestechung ist bereits der Versuch unter Strafe gestellt“. Wer sich bestechen lässt, wird vergleichbar bestraft.

Im privatwirtschaftlichen Sektor wird die Bestechung von Personen mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert. Ebenso macht sich die Person strafbar, die sich bestechen lässt, und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.