Eon zahlt nach einem Streit mit Verbraucherschützern eine Entschädigung für verspätete Schlussrechnungen.
Eon muss zahlenEntschädigung für verspätete Schlussrechnungen beantragen

Auf Antrag zahlt Eon ehemaligen Stromkunden jetzt eine Entschädigung bei einer verspäteten Rechnung. (Archivbild)
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Ein jahrelanger Konflikt mit Verbraucherschützern endet mit einer Entschädigungsregelung von Eon. Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und welche Schritte notwendig sind.
Ehemalige Strombezieher von Eon haben nun die Möglichkeit, für nicht fristgerecht erhaltene Abschlussrechnungen eine Kompensation von 15 oder 30 Euro zu beanspruchen. Dies ist das Ergebnis einer außergerichtlichen Einigung zwischen Eon Energie Deutschland und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wie die Organisation verlauten ließ. Die getroffenen Regelungen besitzen auch für die Zukunft Gültigkeit. Der Einigung gingen mehrjährige juristische Auseinandersetzungen zwischen dem Energieversorger und dem Verband voraus.
Der Konzern hat zugesagt, frühere Vertragspartner zu entschädigen, die seit Ende März 2024 über die gesetzliche Frist hinaus auf ihre finale Abrechnung warten. Um die Ausgleichszahlung zu bekommen, müssen Betroffene selbst die Initiative ergreifen und ein Online-Formular ausfüllen. Dieses ist unter eon.de/verbraucheranfragen zu finden.
Gesetzliche Frist für Schlussrechnung beträgt sechs Wochen
„Seit Jahren beschweren sich fortwährend Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, dass Eon nach einem Anbieterwechsel die Stromschlussrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen übermittelt. Dabei ist diese Frist gesetzlich festgelegt“, erläuterte der Verband. Die Verbraucherschützer schätzen für die Vergangenheit eine mittlere dreistellige Anzahl an betroffenen Fällen.
Anspruchsberechtigt für die Kompensation sind Kundinnen und Kunden mit einer verspäteten Abrechnung, deren Vertragsverhältnis im Zeitraum vom 20. März 2024 bis zum 30. April 2026 beendet wurde. Sofern die Endabrechnung eine Nachforderung oder ein Guthaben bis zu 500 Euro aufweist, erhalten Sie 15 Euro. Bei einem Guthaben über 500 Euro werden 30 Euro gezahlt. Diese Vereinbarungen gelten ebenso für Verträge mit einem Enddatum ab dem 1. Mai.
Eon bezeichnet die Zahlung als „Kulanzbonus“
Seitens Eon Energie Deutschland wurde von „Einzelfällen“ gesprochen und die Kompensation als „Kulanzbonus“ deklariert. „Insgesamt ist nur ein Bruchteil der Kundinnen und Kunden betroffen“, unterstrich das Unternehmen in einer Mitteilung. Eon wies außerdem auf die Zuarbeitspflicht der lokalen Netzbetreiber bei der Anfertigung der Endabrechnungen hin. „Wir als Energievertrieb können ohne Zählerstände, Gerätestammdaten zum Zähler und Messentgelte keine fristgerechte Schlussrechnung erstellen“, wurde mitgeteilt.
Als Teil des Eon-Konzerns zählt Eon Energie Deutschland zu den größten deutschen Stromanbietern. In der Summe versorgen sämtliche Eon-Vertriebsgesellschaften in Deutschland circa 11,3 Millionen Kundinnen und Kunden mit elektrischer Energie. (dpa/red)
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