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Geld zurück für SpielerEuGH entscheidet über Rückzahlung von Spiel-Verlusten

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Online-Glücksspiele

Anbieter von Online-Glücksspielen benötigen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis. (Symbolbild)

Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Klagen gegen Online-Casinos. Tausende Spieler hoffen auf die Erstattung ihrer Verluste.

Tausende Spielerinnen und Spieler in Deutschland setzen ihre Hoffnung auf die Rückerstattung von Verlusten bei unerlaubtem Online-Glücksspiel. Eine Kernfrage befasst aktuell den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Können Konsumenten verlorene Einsätze von Betreibern ohne deutsche Lizenz zurückverlangen? Wie die dpa meldet, nehmen die Juristen in Luxemburg am heutigen Donnerstag (ab 9.30 Uhr) Stellung zu einem Fall, bei dem ein Anbieter aus Malta auf Rückzahlung verklagt wurde. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf einen Milliardenmarkt haben.

In dem spezifischen Verfahren hatte ein Gericht aus Malta den EuGH um eine Klärung ersucht. Die beklagten Firmen mit Sitz auf Malta führen an, die deutsche Verbotsregelung verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Recht. Eine maltesische Lizenz müsse folglich auch in Deutschland anerkannt werden. Sie werfen den Klägern außerdem Rechtsmissbrauch vor, weil diese bewusst bei Anbietern mit ausländischer Genehmigung gespielt hätten.

Welche Glücksspiele sind in Deutschland legal?

Seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 bedürfen alle Betreiber von Online-Glücksspielen hierzulande einer Genehmigung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Ohne eine solche Erlaubnis ist ein Angebot illegal. Zuvor war Online-Glücksspiel in Deutschland größtenteils verboten. Der Glücksspiel-Rechtsexperte Marcus Röll erklärt, dass private Firmen Lizenzen für virtuelle Automatenspiele sowie Online-Poker bekommen können. Für Sportwetten existiert schon seit 2020 ein eigenes Lizenzierungsverfahren.

Genehmigungen aus anderen EU-Ländern wie Malta sind für den deutschen Markt nicht ausreichend. Dennoch haben viele Verbraucher die Webseiten ausländischer Betreiber genutzt. Der Rechtsanwalt István Cocron, der eine Vielzahl von Spielern vertritt, nennt das kommende EuGH-Urteil eine „erste große Weichenstellung“. Bislang hätten deutsche Gerichte überwiegend zugunsten der Spieler geurteilt und die Rückzahlung von Verlusten angeordnet, wenn eine deutsche Lizenz fehlte.

Wie groß ist der Markt für Online-Glücksspiel?

Der legale Sektor für Online-Glücksspiele ist immens. Laut dem Tätigkeitsbericht der GGL für das Jahr 2024 wurden mit Online-Sportwetten, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker Umsätze von fast zwei Milliarden Euro generiert. Sportwetten machen mit 1,3 Milliarden Euro den größten Teil aus. Die Erlöse bei Automatenspielen und Poker wuchsen demnach sogar um 38 Prozent auf 0,6 Milliarden Euro.

Daneben gibt es einen beträchtlichen Schwarzmarkt. Eine Studie der GGL schätzt dessen Volumen auf beinahe 23 Prozent des Gesamtmarktes, was einem jährlichen Umsatz von mehreren Hundert Millionen Euro gleichkommt. Im Jahr 2024 registrierte die Behörde fast 900 deutschsprachige Glücksspiel-Webseiten, die ohne die notwendige Erlaubnis betrieben wurden.

Welche Risiken birgt illegales Glücksspiel?

Glücksspiel kann süchtig machen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht darauf aufmerksam, dass Online-Angebote wegen ihrer permanenten Verfügbarkeit ein besonders hohes Suchtrisiko aufweisen. Bei illegalen Angeboten bestehen laut GGL zusätzliche Gefahren, da sie keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Es gibt beispielsweise keine Einsatz- oder Einzahlungslimits, und Spieler sind nicht vor betrügerischen Machenschaften geschützt. Wichtig ist auch: Wer bewusst an einem illegalen Glücksspiel teilnimmt, kann sich strafbar machen.

Falls Sie unsicher sind, ob ein Anbieter legal agiert, können Sie dies in der sogenannten Whitelist der GGL nachprüfen. Indizien für ein illegales Angebot können ein fehlender Hinweis auf eine deutsche Lizenz, ein unvollständiges Impressum oder die Nutzung von ausländischen Domain-Endungen wie .cc, .net oder .io sein. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.