Die Fonds-Performance schwächelt? Ein Wechsel ist nicht immer die beste Lösung. Was Anleger wissen und beachten müssen.
Wenn der Fonds enttäuschtWorauf Anleger bei Verkauf und Steuern achten müssen

Haben Sie noch alte Fondsanteile im Depot? Dann können Teile davon unter Umständen steuerfrei veräußert werden.
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In Deutschland haben private Investoren etwa eine Billion Euro in Fonds angelegt, was häufig über Sparpläne geschieht. Wenn die Performance der gewählten Indexfonds und ETFs hinter den Erwartungen zurückbleibt, ziehen Anlegerinnen und Anleger unter Umständen einen Produktwechsel in Betracht. Im Folgenden wird erläutert, wie man dabei am besten vorgeht, welche Alternativen zur Verfügung stehen und welche spezifischen Punkte beachtet werden sollten.
Wann ist ein Fondswechsel eine sinnvolle Option?
Als wesentliche Kriterien für eine Entscheidung dienen die persönliche Anlagestrategie sowie der geplante Anlagezeitraum. Der Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Investoren, sich bereits vor dem Kauf über die Ziele und die Dauer der Geldanlage sowie die eigene Risikotoleranz klar zu werden. Ein längerer Zeithorizont erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Produkt die Schwankungen an den Finanzmärkten ausgleichen und eine gute Wertentwicklung erzielen kann.
Eine Orientierung an der aktuellen Kursentwicklung und den momentanen Renditen betrachtet Nauhauser nicht als ratsam. „Wenn man sich jetzt Sorgen macht, hat man mit Fonds generell das falsche Produkt“, äußert er. Auch Gerrit Fey vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) befürwortet Kontinuität und empfiehlt für Aktienfonds einen Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren. Zur Altersvorsorge sollte man sogar 40 Jahre investiert sein. Bevor man sich von einem Investment trennt, ist es zudem ratsam zu prüfen, ob der Vergleich mit Produkten einer ähnlichen Struktur erfolgt, um eine verzerrte Bewertung zu umgehen.
Welche Optionen für einen Ausstieg bestehen?
Grundsätzlich bieten sich zwei Möglichkeiten. Die erste ist der Verkauf der Anteile, der entweder vollständig oder teilweise erfolgen kann. Bei einem Teilverkauf lässt sich wählen, ob eine bestimmte Anzahl von Anteilen oder Anteile im Wert eines festgelegten Betrags veräußert werden sollen. Ein Komplettverkauf bedeutet die Veräußerung des gesamten Bestands.
Die zweite Möglichkeit ist das Stilllegen des Sparplans. Diese Vorgehensweise eignet sich für Personen, die mit ihrem Sparplan nicht mehr zufrieden sind. Es werden dann keine weiteren Beträge eingezahlt, die bereits erworbenen Fondsanteile verbleiben jedoch im Portfolio.
Wie läuft der Verkauf technisch ab?
Zuständig für die sogenannte Rücknahme sind die depotführende Bank, bei der die Fondsanteile und ETFs verwahrt werden, oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), welche den Fonds direkt managt. Der Weg über die Bank ist die gängigere Variante, bei der ein Verkaufsauftrag erteilt wird. „Das Papier wird dann entweder an die KVG zurückgegeben oder über die Börse verkauft“, beschreibt Andreas Kitta vom unabhängigen Vermögensverwalter Albrecht, Kitta & Co. den Ablauf.
Findet ein Verkauf über die Börse statt, basiert der Erlös auf dem jeweiligen Börsenkurs, inklusive möglicher Auf- oder Abschläge. Banken erheben für die Abwicklung solcher Börsengeschäfte oft Gebühren, die den Gewinn schmälern. Bei einer direkten Rückgabe an die KVG ist der von dieser Gesellschaft festgelegte Rücknahmepreis ausschlaggebend, der täglich neu ermittelt wird. Diese Art der Rücknahme ist zumeist kostenfrei. Es ist zu beachten, dass KVGs feste Zeitfenster („Cut off“-Zeiten) für die Annahme von Verkaufsaufträgen haben, die in den Fondsstatuten vermerkt sind.
Was ist bei der Kündigung eines Sparplans zu beachten?
Fondssparpläne sind mit Daueraufträgen vergleichbar und lassen sich normalerweise ohne Einhaltung von Fristen beenden. „Man kann einfach aufhören und jederzeit ganz oder vorübergehend aussteigen“, sagt Gerrit Fey. Die bis dahin gekauften Anteile verbleiben im Depot. Eine solche Entscheidung sollte jedoch gut überlegt sein, falls sich am langfristigen Sparziel nichts geändert hat. „Beim regelmäßigen Sparen über einen Sparplan erwirbt man mit der gleichen Sparrate bei sinkenden Kursen größere Anteile und bei steigenden Kursen weniger Anteile“, hebt Fey hervor. Ein langer Anlagezeitraum schafft auf diese Weise Stabilität.
Die Wiederaufnahme eines ruhenden Sparplans ist bei den meisten Banken unkompliziert durchführbar, oft auch mit veränderten Sparraten. Man kann auch einen bestehenden Sparplan pausieren und die frei gewordene Rate für ein neues Produkt nutzen.
Sonderregelungen für vermögenswirksame Leistungen
In diesem Bereich gelten spezielle Vorschriften. Ein Verkauf ist laut Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Allgemeinen erst nach sieben Jahren durchführbar. Ein Fondswechsel ist ebenfalls meist ausgeschlossen. Wer derartige Schritte in Erwägung zieht, sollte sich beraten lassen.
Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Gewinne aus Investmentfonds und ETFs sind prinzipiell steuerpflichtiges Einkommen. „Steuern werden aber erst dann fällig, wenn die Kapitalerträge den jährlichen Sparer-Pauschbetrag überschreiten“, erklärt Annemarie Reiff vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Dieser Freibetrag beläuft sich aktuell auf 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Abhängig von der Zusammensetzung des Fonds gibt es zudem sogenannte Teilfreistellungen, die den steuerpflichtigen Gewinnanteil verringern. Bei Aktienfonds beträgt dieser steuerfreie Anteil 30 Prozent, bei Mischfonds sind es 15 Prozent. Die Abgeltungsteuer wird erhoben, wenn die Gewinne den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, auch wenn der Erlös reinvestiert wird. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank lässt sich dies bis zur Höhe des Pauschbetrags umgehen.
Für Fonds, die Gewinne nicht ausschütten, aber im Wert gestiegen sind, wird außerdem jährlich die sogenannte Vorabpauschale fällig, auf die dann die Abgeltungsteuer anfällt. Für Erträge aus sogenannten Altanteilen, die vor 2009 erworben wurden, kann ein Steuerfreibetrag von bis zu 100.000 Euro zur Anwendung kommen. Da die Bestimmungen komplex sind, sollte vor einem Verkauf steuerlicher Rat eingeholt werden.
Wie lässt sich die beste Vorgehensweise finden?
„Von steuerlichen Erwägungen allein sollte man sich nicht leiten lassen“, gibt Gerrit Fey zu bedenken. Wichtiger sei die persönliche Situation: Ist das Sparziel erreicht? Wird das Geld in Kürze oder erst in einigen Jahren benötigt? Verbraucherschützer Nauhauser ergänzt: „Grundsätzlich ist es vorteilhaft, einen teuren Fonds gegen einen günstigeren zu tauschen, weil das auf lange Sicht höhere Rendite bringen kann.“ Dies ist oft mit einem Übergang von aktiv gemanagten Fonds zu passiven ETFs verbunden. Ein Kostenvergleich und die Konsultation von Vermögensberatern können bei der Entscheidungsfindung unterstützen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.