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Feiern im AutokorsoWas erlaubt ist und wann Fußballfans hohe Strafen drohen

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Deutschland-Fahne am Auto

Fahnen und Fan-Deko mit Maß: Kleine Fähnchen und Spiegelsocken sind erlaubt, solange sie die Sicht nicht einschränken oder sich bei schneller Fahrt lösen können.

Hupende Autokolonnen gehören zur EM dazu. Doch auch im Siegestaumel gibt es Regeln und teils hohe Bußgelder.

Für viele Anhänger sind hupende Autokolonnen und lauter Jubel Ausdruck der Freude. Aber auch in der Euphorie des Sieges gibt es Vorschriften. Wer Bußgelder umgehen will, sollte einiges berücksichtigen.

Nach einem siegreichen Match ziehen viele Fußballanhänger zum Zelebrieren auf die Straße, wobei Fahrzeugkolonnen häufig dazugehören. Prinzipiell ist es Fahrzeugführern gestattet, ihre Begeisterung zu zeigen, allerdings existieren deutliche Limits. Um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten, verweisen Fachleute von ADAC, dem Automobil-Club Verkehr (ACV) sowie dem TÜV Thüringen auf Bestimmungen, die selbst in der größten Euphorie beachtet werden müssen.

Vorschriften für feiernde Autokolonnen

Eine solche Kolonne widerspricht zwar diversen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung, auch wenn kein ausdrückliches Verbot existiert. Unnötige Lärmbelästigung, vermeidbare Emissionen und sinnloses Fahren können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Polizei toleriert hupende Fahrzeugkorsos bei bedeutenden Sportereignissen in der Regel, ein juristischer Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Die allgemeinen Verkehrsvorschriften bleiben auch bei tolerierten Kolonnen in Kraft. Dies beinhaltet das Anhalten bei Rotlicht, die Beachtung der Vorfahrtsregeln und das Freihalten von Kreuzungsbereichen. Zudem dürfen Einsatzfahrzeuge keinesfalls blockiert werden und die Bildung einer Rettungsgasse muss stets möglich sein.

Schutz der Mitfahrenden ist oberstes Gebot

Sämtliche Passagiere sind verpflichtet, auf einem ordnungsgemäßen Sitz Platz zu nehmen und den Sicherheitsgurt anzulegen. Nur bei sehr langsamem Tempo im Schrittbereich entfällt die Gurtpflicht. Strikt untersagt ist das Hinauslehnen aus Fenstern oder dem Dachfenster sowie das Sitzen auf der Motorhaube eines sich bewegenden Fahrzeugs.

Darüber hinaus muss die Person am Steuer das Smartphone und andere elektronische Apparate unberührt lassen, was auch für Fahrten in Schrittgeschwindigkeit gilt. Nach Angaben des TÜV Thüringen kann das Aufnehmen von Fotos oder das Veröffentlichen von Beiträgen während der Fahrt mit einer Geldbuße von 100 Euro sowie der Eintragung eines Punktes in Flensburg sanktioniert werden.

Fahrzeugschmuck unterliegt bestimmten Bedingungen

Kleinformatige Flaggen an den Seitenfenstern, Sticker oder Überzüge für die Spiegel sind gestattet, sofern die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt und die Verkehrssicherheit nicht kompromittiert wird. So darf eine Spiegelsocke zum Beispiel keine darin verbauten Blinker abdecken. Das amtliche Kennzeichen muss weiterhin lesbar sein und der Schmuck darf keine lockeren Elemente aufweisen, die sich bei der Fahrt ablösen könnten.

Vor Fahrten auf Landstraßen oder Autobahnen empfiehlt der ADAC, die Fähnchen zu entfernen. Gänzlich untersagt ist das Halten von großen Flaggen an langen Stäben oder sonstigen Objekten aus dem Fenster während der Fahrt. Ebenso ist die Verwendung von Pyrotechnik nicht erlaubt.

Keine Ablenkung und kein Alkohol für den Fahrer

Falls das Match noch läuft, während man unterwegs ist, sollte man sich auf die Audioübertragung konzentrieren. Das Ansehen eines Videostreams birgt zu hohe Risiken. Der ACV gibt an, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h schon ein flüchtiger Blick auf den Bildschirm eine Strecke von etwa 25 Metern ohne Sicht auf die Straße bedeutet.

Ganz gleich, wie das Spiel ausgeht: Alkoholische Getränke sind für Fahrzeugführer tabu. Die bekannten Promillewerte behalten ihre Gültigkeit. Für Fahrer liegt der Grenzwert bei 0,5 Promille. Sollten allerdings Fahrfehler auftreten, kann schon ein Wert ab 0,3 Promille als Straftat gewertet werden. Ein striktes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger während ihrer Probezeit. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.