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Urteil zu KI-ChatbotÄrzte aus NRW haften für Falschaussagen zu Facharzttiteln

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Urteil des Oberlandesgerichts Hamm

Oberlandesgericht Hamm hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. (Archivbild)

Ein KI-Chatbot log über die Qualifikation von Ärzten. Ein Gericht hat nun entschieden, dass die Betreiber dafür haften.

Nach einem Richterspruch des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) ist es einem Unternehmen aus Recklinghausen untersagt, bestimmte Facharztbezeichnungen für seine Mediziner zu führen. Eine Klage war von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aesthetify GmbH eingereicht worden, die von den Ärzten „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ betrieben wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht sieht Verantwortung bei den Betreibern

Vom Gericht wurden die Falschaussagen des Chatbots als unzulässige geschäftliche Handlungen bewertet und dem Unterlassungsanspruch der Verbraucherschützer stattgegeben. Die Verantwortung für die irreführenden Angaben sei den beiden Medizinern und Geschäftsführern zuzurechnen, so die Auffassung des OLG. Der Chatbot gelte in diesem Fall nicht als Dritter im Sinne des Gesetzes. Laut ihrer Internetseite bieten die Ärzte, die bundesweit sechs Standorte betreiben, ästhetische Gesichtsbehandlungen an.

Angesichts der neuartigen rechtlichen Aspekte, die durch die Nutzung von KI-Chatbots entstehen, gestattete der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof (Az.: 4 UKl 3/25). (dpa/red)

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