Koffer im Urlaub wegGericht: Familie bekommt Teil des Reisepreises zurück

Koffer weg, Urlaubslaune auch? Für Pauschalreisende kann es bei verlorenem Gepäck neben Ersatz für den Inhalt auch Geld vom Reisepreises zurück geben.
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Koffer im Urlaub verloren? Ein Gericht hat einer Familie nun eine hohe Entschädigung zugesprochen, die über reinen Schadenersatz hinausgeht.
Wenn bei einer Pauschalreise Gepäckstücke abhandenkommen, können Urlauber zusätzlich zum Ersatz des Inhalts eine Minderung des Reisepreises beanspruchen. Eine solche Kompensation bestätigt ein Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sprach das Landgericht Frankenthal einer Familie fast 5.000 Euro zu. Grund dafür war ein bei der Anreise beschädigter Kinderwagen sowie ein gänzlich verschwundenes Gepäckstück mit Kinderbedarf. Laut Gericht wurde das Reiseerlebnis durch den Verlust und die Mühen der Ersatzbeschaffung maßgeblich beeinträchtigt. (Az.: 7 O 321/25)
Streitfall: Urlaubsstart in der Türkei missglückt
Gebucht worden war eine Pauschalreise mit All-inclusive-Leistungen in die Türkei. In dem abhandengekommenen Koffer befanden sich vorwiegend Artikel für die drei kleinen Kinder. Die Eltern mussten nach der Landung für Ersatz sorgen, dessen Kosten der Reiseveranstalter aber nur zum Teil übernahm. Die Familie forderte daher eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises, da der Erholungswert des Urlaubs stark gemindert worden sei.
Gerichtsurteil: Gepäckverlust ist ein Reisemangel
Die Richter folgten dieser Argumentation teilweise. Anstatt sich zu entspannen, war die Familie zu Beginn mit der Organisation von Ersatz für die fehlenden Gegenstände beschäftigt. Das Gericht stellte fest, dass die Reise durch den Verlust und die Beschädigung des Gepäcks einen klaren Mangel aufwies. Es sei die Verpflichtung des Veranstalters, aufgegebenes Gepäck unversehrt an den Bestimmungsort zu befördern.
Zusätzlich zur Erstattung der Ausgaben für die Neuanschaffungen wurde der Familie eine Kompensation in Höhe von 35 Prozent des Reisepreises zugesprochen. Infolgedessen ist der Veranstalter zur Rückzahlung von fast 5.000 Euro verpflichtet.
Einen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Entschädigung für nutzlos verbrachte Urlaubszeit sah das Gericht jedoch nicht. Die grundsätzliche Natur der Reise – ein Badeurlaub zur Erholung für die Familie – sei trotz der Gepäckprobleme im Kern bestehen geblieben. Die Entscheidung des Gerichts ist laut Gerichtsangaben rechtskräftig. (red)
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