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Mehr Rente für PflegendeExpertin erklärt die Vorteile für Rente und Versicherung

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Ein Mann und eine Frau stehen gemeinsam auf einer Terrasse

Schon beim Stellen eines Pflegeantrags kann man angeben, ob es eine Pflegeperson gibt.

Wer Angehörige pflegt, kann sich für die Rente absichern. Die Eintragung als Pflegeperson hat aber noch weitere Vorteile.

In Deutschland findet die Versorgung der Mehrheit der pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld statt. Hauptsächlich sind es Familienmitglieder, die diese Betreuung leisten, was oft mit beruflichen Einschränkungen wie einer Reduzierung der Arbeitsstunden einhergeht. Genau dann empfiehlt Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, diese Pflegetätigkeit bei der zuständigen Pflegekasse der betreuten Person anzumelden. „Sich als Pflegeperson eintragen zu lassen, bringt diverse Vorteile“, erklärt die Referentin für Pflegerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist die Chance auf eine höhere Rente, sofern spezifische Bedingungen gegeben sind.

Nicht jede Person, die einen Menschen mit Pflegebedarf im Alltag unterstützt, wird von der Pflegekasse als offizielle Pflegeperson anerkannt. Hierfür ist die Erfüllung nachstehender Kriterien erforderlich.

Wer gilt als Pflegeperson?

Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss die betreute Person in mindestens Pflegegrad 2 eingestuft sein und der Pflegeaufwand wöchentlich wenigstens 10 Stunden betragen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Die Betreuung darf zudem keinen erwerbsmäßigen Charakter haben. „Das heißt: Als Entlohnung darf man nur das bekommen, was als Pflegegeld zur Verfügung steht“, erläutert Verena Querling. Ferner hat die Versorgung in der häuslichen Umgebung zu erfolgen.

Laut Querling ist es zudem möglich, dass eine einzelne Pflegeperson für mehrere pflegebedürftige Menschen sorgt, solange die Summe der Pflegetätigkeiten pro Woche die Marke von 10 Stunden erreicht. Dies muss den jeweiligen Pflegekassen mitgeteilt werden. Eine verwandtschaftliche Beziehung ist dafür nicht notwendig. „Pflegeperson können zum Beispiel auch Freunde oder Nachbarn sein“, sagt Querling. Um von den Rentenvorteilen zu profitieren, darf die wöchentliche Erwerbstätigkeit 30 Stunden nicht überschreiten.

Was bringt die Eintragung für die Rente?

„Wenn man seine Arbeitszeit verkürzt, zahlt der Arbeitgeber dementsprechend weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein“, erklärt Verena Querling. An diesem Punkt springt die Pflegekasse der betreuten Person ein und leistet für die Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge. „Leider ist es nicht die Höhe, wie man sie eigentlich bekommen würde, wenn man seine Arbeitszeit nicht reduziert hätte. Aber es sind trotzdem wichtige Gelder.“

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und ob ein ambulanter Dienst beteiligt ist. Die Pflegekasse überweist monatlich zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann mit einem Jahr Pflegetätigkeit ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 7,04 Euro und 37,27 Euro erworben werden (Wert ab 1. Januar 2026). Zudem wird die Pflegezeit laut Deutscher Rentenversicherung als Beitragszeit gewertet und auf die Wartezeit angerechnet, die für einen Rentenanspruch grundlegend ist.

Welche weiteren Vorteile gibt es?

Eingetragene Pflegepersonen haben Anspruch auf Verhinderungspflege. „Wenn man mal nicht pflegen kann, etwa weil man ins Kino gehen oder in den Urlaub fahren möchte, kann man die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen“, sagt Querling. Die Pflegeversicherung stellt auf Antrag ein Budget von bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung, um eine Ersatzpflege zu finanzieren.

Pflegepersonen sind zudem beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Bei Unfällen während der Pflegetätigkeit besteht Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung, die umfassender sind als jene der Krankenversicherung. „Kann man zum Beispiel nach dem Unfall nicht mehr arbeiten, kann man eine Rente von der Unfallversicherung bekommen“, so Querling. Wichtig ist, nach einem solchen Vorfall einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.

Wer für die Pflege den eigenen Job vollständig aufgibt, wird ebenfalls abgesichert. In diesem Fall entrichtet die Pflegeversicherung die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für die Dauer der Pflegetätigkeit. Dadurch entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls nach Ende der Pflegezeit nicht sofort eine neue Anstellung gefunden wird.

Gibt es auch Nachteile?

Verena Querling beobachtet, dass pflegende Angehörige oft zögern, sich als Pflegeperson eintragen zu lassen. Häufige Sorgen sind die Angst vor Haftung bei Fehlern oder das Gefühl, nicht qualifiziert genug zu sein. „Dabei gibt es keine Nachteile, sich als Pflegeperson zu erkennen zu geben“, stellt die Expertin klar. Man muss weder besondere Fachkenntnisse nachweisen noch befürchten, von der Pflegekasse für Fehler bei der Pflege belangt zu werden. Für diejenigen, die ihr Wissen erweitern möchten, gibt es kostenlose Pflegekurse.

Die Eintragung als Pflegeperson ist zudem „keine Pflicht fürs restliche Leben“, wie Querling betont. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Umzugs die Pflege nicht mehr leisten kann oder möchte, kann sich wieder austragen lassen.

Wie registriere ich mich als Pflegeperson?

Die Eintragung kann bereits beim Stellen eines Pflegeantrags oder bei der Pflegebegutachtung erfolgen. Eine nachträgliche Registrierung ist ebenfalls möglich. Dazu kontaktiert man die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, die einem ein Formular zusendet.

Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars helfen Pflegestützpunkte in der Nähe. „Man kann natürlich auch alles bei der Pflegekasse erfragen, doch das tun viele nicht gern, weil sie das Gefühl haben: Das ist die Gegenseite. Pflegestützpunkte sind neutral und können bei allen Fragen sehr gut weiterhelfen“, sagt Verena Querling. Eine Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) hilft bei der Suche nach einem solchen Stützpunkt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.