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Millionen-Vergleich für MetaNach Datenleck schlägt Gericht 200 Euro pro Nutzer vor

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Die Meta Apps Instagram, Facebook und WhatsApp

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht. (Symbolbild)

Im Rechtsstreit um ein massives Datenleck bei Facebook wurde ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Mutterkonzern Meta steht vor einer möglichen Millionenzahlung.

Im Verfahren bezüglich einer Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta erhalten beide Parteien eine sechswöchige Frist, um einen Vergleichsvorschlag in Millionenhöhe zu evaluieren. Wie die dpa meldet, akzeptierten die Rechtsbeistände beider Seiten diese Anregung des vorsitzenden Richters am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.

Zuvor hatte der Richter erwogen, den Prozess zu unterbrechen, um juristische Detailfragen durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Im Gegensatz zum Verhandlungsbeginn im Oktober zweifelte der Vorsitzende Günter Wunsch die Zuständigkeit des Hamburger Gerichts nicht mehr an, welche von Meta zuvor angefochten worden war.

Datenleck betraf hunderte Millionen Profile

Anlass für den Rechtsstreit ist ein Sicherheitsvorfall bei Facebook, bei dem Kriminelle zwischen Mai 2018 und September 2019 die Informationen von über 530 Millionen Kontoinhabern erbeuteten. Diese Datensätze wurden 2021 im Darknet veröffentlicht.

Meta wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Missachtung von Datenschutzgesetzen vorgeworfen. Nach Auskunft des Anwalts des Verbandes sind mittlerweile 27.000 Personen dieser Sammelklage beigetreten. Zu Beginn des zweiten Prozesstages hatte Meta zunächst die Abweisung der Klage gefordert.

Einigung könnte für Meta teuer werden

Richter Wunsch erklärte, der Bundesgerichtshof (BGH) habe schon prinzipiell entschieden, dass Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz erheben können. Durch die Klage sei eine mögliche Verjährung gestoppt worden. „Was sie angestrebt haben, ist Verjährung. Die findet garantiert nicht statt“, äußerte er laut dpa an die Adresse des Meta-Anwalts.

Für die Geschädigten verlangen die Verbraucherschützer Beträge, die sich je nach Umfang der gestohlenen Informationen zwischen 100 und 600 Euro bewegen. Eine Summe von 200 Euro je Kläger wurde vom vorsitzenden Richter als Vorschlag eingebracht. Bei 27.000 Klägern würde sich daraus eine Gesamtsumme von 5,4 Millionen Euro für Meta ergeben.

Für den Technologiekonzern wäre eine Einigung auch deswegen von Vorteil, da Geschädigte sonst die Option hätten, separate Klagen auf Schadenersatz einzureichen. Laut Wunsch könne es nicht im Sinne von Meta sein, „mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden“. Darüber hinaus stehe der zu erwartende Aufwand für die Prozesse in keiner Relation zum entstandenen Schaden. An den Rechtsbeistand von Meta gerichtet, ergänzte er: „Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken.“ (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.