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Fristende am 20.10.Letzte Chance für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen Hilfen zu beantragen

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Eine Hand mit Handschuh hält einen Zapfhahn für Heizöl vor dem Ausschnitt eines Heizöllieferanten.

Wer noch mit Heizöl heizt, soll auch Finanzhilfen beantragen können.

Wer mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizt und 2022 von besonderen Preissteigerungen betroffen war, kann Härtefallhilfen beantragen. Aber nur noch kurz.

Haushalte mit Öl- oder Pelletheizung können rückwirkend Unterstützung für die hohen Energiekosten im Jahr 2022 bekommen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist es jetzt möglich, einen Antrag auf Härtefallhilfen zu stellen. Das geht ausschließlich online über das Antragsportal www.heizkostenhilfe.nrw. Dort können vorerst die Haushalte einen Antrag stellen, die selbst die Feuerstätte betreiben, sogenannte Direktantragstellende. Für Vermieterinnen und Vermieter soll es in spätestens zwei Wochen möglich sein, teilt das NRW-Kommunalministerium mit.

Heizöl, Flüssiggas, Holz: Rechner ermittelt Anspruch auf Hilfen

Die finanziellen Hilfen richten sich an alle privaten Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, also Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holzhackschnitzel oder -briketts, Scheitholz, Kohle oder Koks. Wenn sie im vergangenen Jahr übermäßig starke Preissteigerungen leisten mussten, können sie sich jetzt einen Teil davon zurückholen.

Ob Sie Anspruch auf die Heizkostenhilfe haben, können Sie bereits auf dem Antragsportal nachrechnen lassen. Dabei gilt: Die Haushalte tragen das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises selbst. Wer mehr als doppelt so viel für Heizöl oder Pellets ausgeben musste, kann Härtefallhilfen beantragen. Der Referenzpreis soll das Preisniveau von 2021 widerspiegeln und liegt zum Beispiel bei 71 Cent pro Liter Heizöl, 57 Cent pro Liter Flüssiggas und 24 Cent pro Kilo Holzpellets.

Das bedeutet: Verbraucher können Härtefallhilfen beantragen, wenn sie 2022 für Heizmittel folgende Kosten hatten:

  • Heizöl: Mehr als 1,42 Euro pro Liter
  • Flüssiggas: Mehr als 1,14 Euro pro Liter
  • Holzpellets: Mehr als 48 Cent pro Kilo
  • Holzhackschnitzel:  Mehr als 22 Cent pro Kilo
  • Holzbriketts: Mehr als 56 Cent pro Kilo
  • Scheitholz: Mehr als 170 Euro pro Raummeter
  • Kohle oder Koks: mehr als 72 Cent pro Kilo (Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und CO2-Abgabe).

Alle geleisteten Kosten über diese Grenzen hinaus werden zu 80 Prozent übernommen. Insgesamt wird eine Härtefallhilfe ab einem Betrag von 100 Euro und bis zu einem Betrag von 2000 Euro geleistet.

Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt wie Grundsicherung oder Bürgergeld sind nicht antragsberechtigt. Antragsberechtigte können bei der Antragstellung von Dritten unterstützt oder vertreten werden.

In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder vermieteten Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung kann nur die WEG beziehungsweise der Vermieter Ansprüche geltend machen. Sowohl WEG als auch Vermieter verpflichten sich aber mit Antragstellung, die erhaltenen Finanzhilfen an die Eigentümerparteien beziehungsweise Mieter weiterzugeben. Mieterinnen und Mieter sollten ihren Vermieter an die Antragstellung erinnern, empfiehlt der VPB.

Härtefallhilfe beantragen – So geht's

Was Sie tun müssen, wenn Sie die Hilfe beantragen wollen: Rechnungen, Konto-Buchungen und Belege dafür zusammensuchen, wie viel Sie 2022 fürs Heizen ausgegeben haben. Berücksichtigt werden Lieferungen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022. Eine Ausnahme sind Heizmittel, die noch 2022 bestellt und bis Ende März 2023 geliefert wurden.

Für die Antragstellung wird außerdem die Elster-ID oder die bund.ID benötigt. Für den Antrag der Heizkostenhilfe reicht eine von beiden aus. Die Elster-ID braucht man beispielsweise für die digitale Steuererklärung, die Bund-ID für digitale Anträge.

1,2 Millionen Haushalte in NRW betroffen

Für die Härtefallhilfen hatte die Bundesregierung 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Laut einem Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden bei den Ländern bislang rund 383.000 Anträge mit einem Volumen von etwa 160 Millionen Euro gestellt. Ausbezahlt wurden davon nur rund 123 Millionen Euro. „In Nordrhein-Westfalen gibt es bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die insbesondere mit Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizen“, sagt Ina Scharrenbach, die Landesministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in NRW. (mit dpa)

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