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Krankschreibung, Schnelltests, Social MediaDas ändert sich für Verbraucher ab Oktober

Lesezeit 4 Minuten
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Corona-Schnelltests sind künftig nicht mehr grundsätzlich kostenlos.

Berlin/Köln – Im Oktober gibt es wieder Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Schnelltests werden kostenpflichtig, in der Corona-Quarantäne gibt es für Ungeimpfte künftig keine Lohnfortzahlung mehr. Doch auch außerhalb von Corona gibt es Neuerungen, zum Beispiel beim Umgang mit Social Media oder bei Rezepten.

Die Änderungen im Oktober 2021 im Überblick:

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Energiekostenvergleich

Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Zeitumstellung

Eigentlich sollte die Zeitumstellung abgeschafft werden. Darauf hatten sich die Mitgliedsstaaten der EU geeinigt. Doch das Vorhaben stockt. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten sind sich nicht ganz einig, wie das Verfahren ablaufen soll. Und so heißt es auch in diesem Jahr wieder: Uhr nach vorne, Uhr zurück. Im Herbst wird die Uhr in einer Nacht von Samstag auf Sonntag zurückgestellt, von 3 Uhr auf 2 Uhr. Das geschieht in diesem Jahr in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober.

Stalking

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt. Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Elektronisches Rezept

Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.

Elektronische Krankschreibung

Nicht nur das Rezept, auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll digital werden. Ab dem 1. Oktober haben Arztpraxen bis zum Jahresende Zeit, die eAU einzuführen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. In einem ersten Schritt sollen die Praxen die Übermittlung des dann nur noch sprichwörtlichen Gelben Scheins an die Krankenkassen übernehmen, die Übermittlung an den Arbeitgeber bleibt zunächst Sache der Patientinnen und Patienten. Dies soll dann in einem zweiten Schritt digital werden und dann von den Krankenkassen übernommen werden. Bis dahin dauert es allerdings noch etwas. Die Einführung der eAU war ursprünglich für Anfang des Jahres 2021 vorgesehen, wurde aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Situationen in den Praxen aber auf Anfang Oktober verschoben. 

Inkassogebühren

Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Soziale Netzwerke

Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 1. Oktober auf 17,47 Euro.

Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern. (dpa/tli)