Viele wissen es nicht: Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, kann dadurch seine eigene Rente aufbessern. Das sind die Regeln.
Rente für die PflegeWann die Pflegekasse Beiträge für Angehörige übernimmt

Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für ehrenamtlich Pflegende, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen.
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Ein erheblicher Anteil der circa 5,7 Millionen pflegebedürftigen Personen in Deutschland, nämlich 86 Prozent, wird zu Hause von Angehörigen betreut. Für diese anspruchsvolle Aufgabe reduzieren die Pflegenden häufig ihre Arbeitszeit oder beenden ihre Berufstätigkeit komplett, was sich ungünstig auf ihre späteren Rentenansprüche auswirkt.
Vielen ist jedoch unbekannt, dass durch das Engagement in der häuslichen, unentgeltlichen Pflege unter gewissen Umständen Rentenpunkte erworben werden können. Auf diese Möglichkeit macht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aufmerksam. Die Pflegekasse der betreuten Person ist nämlich unter definierten Bedingungen verpflichtet, Beiträge zur Rente für den Pflegenden zu zahlen. Dies trifft zu, sobald jemand eine Person mit wenigstens Pflegegrad 2 ehrenamtlich unterstützt.
Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen
Der Pflegeaufwand muss sich auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche belaufen, die auf mindestens zwei Tage verteilt sind. Sofern die pflegende Person einer Nebentätigkeit nachgeht, darf deren Umfang 30 Wochenstunden nicht übersteigen. Die Überprüfung, ob die Kriterien für eine Pflicht zur Rentenversicherung vorliegen, obliegt der Pflegekasse der versorgten Person.
So hoch können die zusätzlichen Rentenansprüche sein
Abhängig von der erbrachten Leistung und dem Pflegegrad bewegen sich die Rentenbeiträge für Pflegende für das Jahr 2026 in einer Spanne von 139,04 Euro bis 735,63 Euro. Nach Angaben der DRV ist dies vergleichbar mit den Abgaben aus einer Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen von 747,50 Euro bis 3.955,00 Euro. Der monatliche Rentenanspruch kann sich nach einem vollen Pflegejahr folglich um einen Betrag von 7,04 Euro bis 37,27 Euro steigern.
Zusätzliche Auskünfte zu diesem Thema bietet die Publikation „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Diese steht auf der „Webseite der DRV“ zum Download bereit oder kann als gedruckte Version angefordert werden. (dpa/red)
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