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Rente fair aufteilenDas müssen Paare zum Rentensplitting wissen

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Ein älteres Paar sitzt mit Taschenrechner vor einem Laptop

Rentensplitting heißt: faire Aufteilung – ist aber auch verbindlich. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos, weil die Rechnung bei jedem Paar anders ausfällt.

Das Rentensplitting ermöglicht Ehepaaren, ihre Rentenansprüche gerecht zu teilen. Das kann sich lohnen, ist aber eine endgültige Entscheidung.

Berufsbedingte Nachteile bei der Rente, die durch Kindererziehung für einen Partner entstehen, lassen sich ausgleichen. Das sogenannte Rentensplitting ermöglicht eine gerechte Aufteilung der erworbenen Ansprüche in einer Ehe sowie einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei diesem Verfahren überträgt der Partner mit den umfangreicheren Rentenanwartschaften einen Teil davon an den anderen. Auf dieses Instrument macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Die Nutzung des Splittings ist an spezifische Bedingungen gekoppelt. Die Eheschließung muss nach dem 31. Dezember 2001 stattgefunden haben. Bei Ehen, die bereits vorher geschlossen wurden, muss das Geburtsdatum beider Partner nach dem 1. Januar 1962 liegen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass beide Personen mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.

Antragstellung und Fristen

Für die Durchführung ist eine Erklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich. Diese wird üblicherweise von beiden Partnern gemeinsam abgegeben und kann frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze des jüngeren Partners eingereicht werden. Verstirbt ein Partner, ist der überlebende Partner berechtigt, die Entscheidung selbstständig zu fällen.

Das Prinzip des Rentensplittings sieht vor, dass alle in der Ehezeit erarbeiteten Rentenansprüche zusammengelegt und dann zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt werden. Ein wesentlicher Vorzug dieses Modells ist, dass die höhere Rente für jenen Partner, der die ursprünglich niedrigeren Ansprüche hatte, auch nach dem Tod des anderen Partners fortbesteht. Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente wird diese Zahlung auch bei einer Wiederverheiratung nicht eingestellt.

Ein unwiderruflicher Entschluss

Darin liegt jedoch zugleich ein möglicher Nachteil, denn das Rentensplitting und der Bezug einer Hinterbliebenenrente sind nicht miteinander kombinierbar. Eine einmal getroffene Wahl für das Splitting ist endgültig und lässt sich nicht mehr revidieren. Es besteht jedoch die Option, sich für das Splitting zu entscheiden, auch wenn schon eine Witwen- oder Witwerrente bezogen wird.

Die finanziellen Konsequenzen können von Fall zu Fall stark variieren. Daher ist eine eingehende Beratung und eine präzise Berechnung vor einem Entschluss unerlässlich, um die günstigere Variante zu ermitteln. Vorteilhaft kann das Rentensplitting zum Beispiel sein, wenn bereits eine eigene Rente bezogen wird und das Einkommen eine Höhe erreicht, bei der eine Hinterbliebenenrente nicht zur Auszahlung käme.

Zu diesem Thema bietet die Deutsche Rentenversicherung eine kostenlose Beratung an. Zusätzliche Details können Interessenten den Broschüren „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ und „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ entnehmen. Diese Dokumente stehen auf der Internetseite der „Deutschen Rentenversicherung“ als Download zur Verfügung. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.