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Rente im Ausland beziehenWas Sie bei Antrag und Lebensnachweis beachten müssen

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Ein Paar sitzt an Tisch

Grenzenlos versorgt: Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen Ländern erleichtern den Rentenbezug im Ausland.

Immer mehr Deutsche verbringen den Ruhestand im Ausland. So beantragen Sie Ihre Rente und was Sie beachten müssen.

Für zahlreiche Personen ist die Vorstellung reizvoll, den Ruhestand nicht in Deutschland zu verbringen. Aktuelle Daten belegen, dass dies nicht zwangsläufig den Verlust der hierzulande erworbenen Rentenansprüche bedeutet. Laut Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden aktuell Zahlungen an über 1,7 Millionen Pensionäre mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands geleistet. Zu diesem Personenkreis zählen deutsche Auswanderer ebenso wie ausländische Arbeitskräfte, die für eine bestimmte Zeit in der Bundesrepublik beschäftigt waren und dadurch Rentenpunkte sammelten. Es stellt sich jedoch die Frage, auf welchem Weg und an welcher Stelle ein entsprechender Antrag eingereicht wird.

Verfahren zur Antragsstellung variiert nach Aufenthaltsort

Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsland oder einem Staat, mit dem die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, reichen ihren Rentenantrag beim zuständigen Versicherungsträger ihres Aufenthaltslandes ein. Von dort erfolgt eine automatische Weiterleitung des Gesuchs an die verantwortliche deutsche Behörde. Eine separate Antragstellung ist selbst dann überflüssig, wenn Ansprüche auf Rentenleistungen in beiden Ländern, also in Deutschland und dem jeweiligen Vertragsstaat, bestehen.

Falls Ihr Wohnsitz sich jedoch außerhalb eines EU- oder Abkommenslandes befindet, ist der Rentenantrag direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu richten. Der Antrag kann online über die Webseite der DRV eingereicht werden. Als Alternative kann die Geltendmachung des Anspruchs bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat erfolgen. Zusätzliche Rentenansprüche, die in anderen Staaten erworben wurden, erfordern einen gesonderten Antrag beim dortigen Rentenversicherungsträger.

Jährliche Lebensbescheinigung als Voraussetzung

Empfänger einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland sind verpflichtet, einmal jährlich den sogenannten Lebensnachweis vorzulegen. Ein automatisierter, digitaler Austausch der notwendigen Daten findet mit manchen EU-Ländern und beispielsweise Australien statt. In sämtlichen übrigen Konstellationen obliegt die Erbringung des Nachweises den Pensionären selbst.

Dazu versendet der Renten-Service einmal pro Jahr ein Schreiben, das das Formular „Lebensbescheinigung“ beinhaltet. Dieses muss komplettiert und retourniert werden. Nach Angaben der DRV besteht zudem die Möglichkeit eines digitalen Lebensnachweises. Das zugestellte Schreiben ist mit einem individuellen QR-Code versehen, der es ermöglicht, die eigene Identität mittels Postident-Verfahren jederzeit und ohne Kosten von daheim aus zu verifizieren. Wie dieser Prozess genau abläuft, demonstriert ein Erklärvideo auf der Internetseite des Versicherungsträgers. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.