Keine AbschlägeSo schaffen Sie es mit 63 in Rente – ohne auf Geld zu verzichten

Lesezeit 5 Minuten
Neuer Inhalt

Vorzeitig in Rente gehen – dafür nehmen viele Versicherte in Kauf, dass ihre monatlichen Bezüge niedriger ausfallen.

  • Vorzeitig in Rente gehen – dafür nehmen viele Versicherte in Kauf, dass ihre monatlichen Bezüge niedriger ausfallen.
  • Doch es geht auch anders. Immer mehr Menschen sichern sich eine abschlagsfreie Frührente über Ausgleichszahlungen.
  • Wie das genau funktioniert, für wen das Sinn macht – und warum die Option derzeit so beliebt ist.

Köln – Bis 67 arbeiten? Davor graut es vielen. Das neue Renteneintrittsalter wird jedoch ab dem Geburtenjahrgang 1964 die Regel sein. Immer mehr Versicherte suchen daher nach Wegen, früher in Rente zu gehen – möglichst ohne auf Geld zu verzichten.

Denn bislang nehmen sie dafür meist in Kauf, dass ihre Rente dann niedriger ausfällt. Jeder vierte Altersrentner geht inzwischen mit Abschlägen in den Ruhestand. 2019 waren es beispielsweise 184.033 von 816.129 Versicherten.

Früher in Rente, dafür mit weniger Geld

Für jedes Jahr, das ein Versicherter früher Rente bezieht, werden ihm dauerhaft 3,6 Prozent von der monatlichen Bruttorente abgezogen, für jeden Monat sind es 0,3 Prozent. Bis zu vier Jahre sind möglich. Wer schon mit 63 statt mit künftig 67 Jahren in Rente gehen will, muss also auf 14,4 Prozent von seiner Rente verzichten.

Und: Voraussetzung für diese Option ist, dass jemand mindestens 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert war. Nur Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren oder einer Schwerbehinderung gehen auch weiterhin abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente.

Keine Rentenminderung, dafür zusätzliche Beiträge

Doch es gibt eine Alternative, um sich früher in den Ruhestand zu verabschieden, ohne dafür auf Geld zu verzichten. Versicherte können sich den vorzeitigen Ruhestand quasi erkaufen, indem sie zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Seit 2017 ist das bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich, zuvor ging es erst fünf Jahre später. Abschläge, die normalerweise für einen vorzeitigen Renteneintritt fällig würden, sollen dadurch schon im Voraus ausgeglichen oder zumindest gemindert werden.

Früher in Rente – zwei Rechenbeispiele

Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro im Monat und einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenbeginn läge der Abschlag bei 14,4 Prozent, also 144 Euro im Monat. Zum vollen Ausgleich der Rentenminderung müsste ein Betrag von rund 37.017 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Für einen um zwei Jahre vorgezogenen Renteneintritt müsste derselbe Versicherte 17.534 Euro an Ausgleichszahlungen leisten.

Bei einer monatlichen Bruttorente von 2.200 Euro und einem Renteneintritt mit 65 statt mit 67 Jahren läge der Abschlag bei 7,2 Prozent der Rente, also etwa 158 Euro monatlich. Die Ausgleichszahlung würde 38.574 Euro betragen. Will der Versicherte vier Jahre früher, also mit 63 in Rente, müsste er 83.639 Euro zahlen.

Modell immer beliebter: Ohne Abschlag in Frührente

Immer mehr Menschen machen davon Gebrauch, Abschläge durch Sonderbeiträge vollständig oder teilweise auszugleichen. Waren es 2018 noch gut 17.000 Versicherte, die Ausgleichszahlungen leisteten, so stieg die Zahl in 2019 auf 26.000 Versicherte an –  ein Plus von mehr als 50 Prozent. Auch im Jahr zuvor waren die Zahlen in diesem Tempo gestiegen. Für 2020 liegen noch keine Zahlen vor.

Allerdings muss man sich das erst einmal leisten können; die Option ist nicht gerade günstig. Versicherte müssen zwischen ihrem 50. Lebensjahr und dem gewünschten Renteneintritt hohe Summen aufbringen können, um sich ganz von den Abschlägen freizukaufen. Für einen zwei Jahre früheren Renteneintritt etwa zahlen sie meist schon fünfstellige Beträge.

So wird die Höhe der Ausgleichszahlung berechnet

Wie hoch genau die Ausgleichszahlung ausfällt, hängt vorrangig von der Höhe der Rente ab und davon, wie viel früher der Renteneintritt sein soll. Aber noch andere Faktoren spielen mit hinein, wie DRV-Sprecher Dirk von der Heide erklärt. „Die Höhe der Ausgleichszahlung ist auch abhängig vom Durchschnittsentgelt aller Versicherten und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung.“ Die exakten Beträge können Versicherte bei der DRV anfragen und sich bei ihren Auskunftsstellen beraten lassen.

Grob überschlagen lässt sich der Ausgleichsbetrag, indem man die jährlichen Abschläge für die verfrühte Rente berechnet und dann aufaddiert für die Jahre vom gewünschten Renteneintritt bis zum erwarteten Lebensalter. Für den Jahrgang 1964 zum Beispiel liegt die Lebenserwartung im Schnitt bei rund 85 Jahren.

Ein Modell für Besserverdiener und Akademiker

Damit eignet sich das Modell vor allem für Besserverdienende und Akademiker, die eine solche Summe innerhalb weniger Jahre erübrigen können und ihr Geld relativ sicher anlegen wollen. Von der Heide sieht dagegen Vorteile sowohl für Besserverdiener als auch für Geringverdienende. Die Rendite sei zudem für beide Gruppen gleich.

Das könnte Sie auch interessieren:

Für die Besserverdiener sei der steuerliche Aspekt interessanter, da sie höhere Beträge von der Einkommenssteuer absetzen können. Sie dürfen die Ausgleichszahlungen auf mehrere Jahre verteilen und bis zu einer Obergrenze bei der Steuererklärung geltend machen. Geringverdiener könnten dagegen von einem Freibetrag in der Grundsicherung profitieren, sollten sie später auf diese angewiesen sein.

Die Rendite steigt, je älter man wird

Ob sich eine zusätzliche Beitragszahlung lohnt, sei immer eine individuelle Entscheidung, erklärt der Sprecher. „Das hängt einerseits von der eigenen finanzielle Situation als auch von der individuellen Lebenserwartung ab.“

Denn Vorsicht: Die abschlagsfreie Rente ist auch eine Wette darauf, wie alt man wird. Wie hoch die Rendite tatsächlich ist, hängt stark davon ab, wie lange man von der abschlagsfreien Rente profitiert – also davon, wie lange man lebt. Für Versicherte rechnen sich die Ausgleichszahlungen erst, wenn sie älter werden als der Durchschnitt. Wer dagegen davon ausgeht, nicht sehr alt zu werden, sollte also lieber Abschläge in Kauf nehmen, wenn er eher in den Ruhestand will.

Zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse als Geldanlage?

Was macht das Modell der Ausgleichszahlungen dennoch so beliebt? Der Mangel an sicheren Anlagemöglichkeiten. In Zeiten, in denen klassische Sparer angesichts von Niedrigzinsen, Nullzinsen und drohender Strafzinsen nach sicheren und dennoch halbwegs rentablen Anlagemöglichkeiten suchen, scheint die Deutsche Rentenversicherung mit ihrem Modell für den vorzeitigen Renteneinstieg vielen eine gute Alternative.

Für 2020 dürfte sich die Entwicklung noch einmal verschärfen. In der Corona-Krise fielen Ausgabemöglichkeiten wie Reisen weg, Restaurants, Cafés und der Einzelhandel blieben lange Zeit geschlossen. Stattdessen legten die Deutschen ihr Geld lieber beiseite oder investierten es etwa in Fonds und Aktien. Sichere Geldanlagemöglichkeiten sind aber angesichts von Kurzarbeit und drohender Entlassungen einmal mehr gefragt.

Davon kann auch profitieren, wer gar nicht früher in Rente gehen will: Es ist auch möglich, zusätzliche Beiträge einzuzahlen, um die reguläre Rente mit 67 dauerhaft zu erhöhen. „Wird die Altersrente nicht frühzeitig bezogen, erhöhen die gezahlten Beiträge den Rentenanspruch“, erklärt von der Heide. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würden längerfristig mit zwei bis drei Prozent verzinst – und lägen damit „vielfach über der Rendite auf dem Kapitalmarkt.“ Festgeld etwa bekommt man derzeit mit kaum mehr als einem Prozent verzinst.

KStA abonnieren