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Urteil im Fall StromioGericht entscheidet über Schadenersatz für 4600 Kunden

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Schadenersatzprozess gegen Stromio: Entscheidung am 18. Juni

Haben ehemalige Stromio-Kunden Anspruch auf Schadenersatz? Das OLG Hamm will diese Frage am 18. Juni beantworten. (Archivbild)

Der Energiediscounter Stromio kündigte tausenden Kunden. Nun steht ein Urteil in der Sammelklage bevor.

Das Oberlandesgericht Hamm plant für den 18. Juni die Urteilsverkündung in einer Sammelklage. Diese wurde von der Verbraucherzentrale Hessen wegen Schadenersatzforderungen gegen das Unternehmen Stromio eingereicht. Das Gericht bestätigte diese Information. Eigentlich war ein Richterspruch bereits für den vergangenen Donnerstag vorgesehen, jedoch scheiterten die geplanten Vergleichsgespräche zwischen den Parteien.

Im Jahr 2022 reichte die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage ein, um den Energiediscounter auf Entschädigungszahlungen zu verklagen (Az. 2 MK 1/22). Der Anlass für diesen Schritt war die Aufhebung aller Lieferverträge seitens Stromio zum Jahresende 2021. Zu jener Zeit schätzten Branchenexperten, dass die Vertragskündigungen deutschlandweit hunderttausende von Verbrauchern betrafen.

Verbraucherzentrale: Vertragsbeendigungen als unrechtmäßig bewertet

Laut Darstellung der Verbraucherschützer fielen die gekündigten Kunden infolge der Vertragsauflösungen in die kostspieligere Ersatzversorgung. Sie seien über diesen Wechsel aber oft erst nach mehreren Wochen in Kenntnis gesetzt worden. Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Beendigungen der Verträge gesetzeswidrig waren, weshalb sich daraus ein Anrecht auf Kompensation ergibt.

Der Energieanbieter Stromio hat diese Anschuldigungen konsequent zurückgewiesen. Zur Rechtfertigung der Vertragsauflösungen verwies die Firma auf nicht absehbare „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“, welche vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine stattfanden.

Über 4.600 Personen sind dieser Klage beigetreten. Eine Registrierung im Klageregister ist inzwischen ausgeschlossen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.