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Im Zweifel lieber wartenADAC erklärt die tödliche Gefahr beim Überholen

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Lkw und Pkw fahren auf einer Landstraße

Risiko Landstraße: Um einen Trecker oder einen Lkw zu überholen, braucht man eine Strecke von mehreren hundert Metern Länge. Und mit Gegenverkehr wird es noch gefährlicher.

Falsches Überholen ist eine Hauptunfallursache. Der ADAC zeigt, warum die benötigte Strecke oft unterschätzt wird.

Fehlerhafte Überholmanöver sind laut ADAC Hessen-Thüringen eine der Hauptursachen für schwere Kollisionen auf Landstraßen. Viele Fahrzeugführer schätzen dabei den erforderlichen Zeitbedarf und die notwendige freie Distanz für einen sicheren Vorgang falsch ein.

Zur Illustration der Gefahr führt der Automobilclub ein Rechenbeispiel an: Wenn ein Pkw mit 100 km/h einem 12 Meter langen Lkw folgt, der seinerseits 80 km/h fährt, resultiert daraus eine Differenz im Tempo von lediglich 20 km/h. Für ein gefahrloses Passieren, das einen Sicherheitsabstand von je 50 Metern vor und hinter dem Lastkraftwagen berücksichtigt, ist eine unblockierte Distanz von etwa 600 Metern auf der Gegenspur erforderlich.

Risiko durch entgegenkommende Fahrzeuge

Taucht unerwartet ein entgegenkommendes Fahrzeug auf, verbleibt lediglich eine geringe Zeitspanne für eine Reaktion. Die Gefahr einer Kollision steigt mit der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs, mahnt der ADAC. Der Vorgang des Überholens entwickelt sich dann rasch zu einer hochriskanten Situation.

Sicheres Überholen: Regeln und wann man verzichten sollte

Die Person am Steuer sollte eine deutlich höhere Geschwindigkeit haben als das langsamere Fahrzeug, jedoch ohne das geltende Tempolimit zu missachten. Ein Kontrollblick über die Schulter ist vor dem Spurwechsel zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass der nachfolgende Verkehr frei ist und kein anderes Fahrzeug bereits einen Überholvorgang begonnen hat. Der Fahrtrichtungsanzeiger muss sowohl vor dem Ausscheren als auch vor dem Wiedereingliedern in die Spur betätigt werden.

An Kreuzungen und Einmündungen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, weil andere Verkehrsteilnehmer nicht zwangsläufig ein überholendes Fahrzeug auf der Gegenspur erwarten. Für das Passieren von Fußgängern und Radfahrern außerhalb von Ortschaften ist ein seitlicher Mindestabstand von zwei Metern vorgeschrieben. Nicht in jedem Fall weisen Schilder auf ein Überholverbot hin. Das Vorbeifahren an schlecht einsehbaren Orten, beispielsweise in Kurven oder unmittelbar vor Bergkuppen, ist untersagt, selbst wenn keine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Ein Überholvorgang ist nicht gestattet, wenn der Streckenverlauf nicht komplett einsehbar ist.

Die Schlussfolgerung des Automobilclubs ist deshalb eindeutig: Bei Unsicherheiten sollte auf den Überholvorgang verzichtet werden. Der daraus resultierende Zeitgewinn ist in der Regel gering, das damit verbundene Risiko jedoch beträchtlich. Fahrzeugführer, die auch nur das kleinste Zögern empfinden, sollten sich gezielt gegen das Manöver entscheiden und ihre Position hinter dem vorderen Fahrzeug beibehalten. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.