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Das vergessene VermögenMilliarden auf Konten, weil Erben nichts davon wissen

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Vater und Sohn am Computer

Zentrale Vermögensübersicht: Eine vollständige und übersichtliche Dokumentation aller Konten, Depots, Versicherungen und Immobilien erleichtert Erben den Zugriff auf das Vermögen.

Eine Erhebung belegt, dass zahlreiche Deutsche ihren Nachkommen ein unklares Bild ihrer Finanzen hinterlassen. Für die Hinterbliebenen kann dies kostspielige Auswirkungen haben.

Könnten Ihre Nachkommen im Erbfall Ihre Besitztümer lokalisieren? Eine von den SOS-Kinderdörfern weltweit beauftragte Forsa-Befragung legt nahe, dass dies häufig nicht zutrifft. Wie die dpa meldet, haben demnach weniger als ein Drittel (30 Prozent) ihre Finanzen komplett erfasst und mit den Erben kommuniziert, damit diese im Sterbefall einfach auffindbar wären. Ungefähr die Hälfte (48 Prozent) hat eine derartige Aufstellung gar nicht oder lediglich in Auszügen angefertigt.

Für die Hinterbliebenen kann dies im Ernstfall zu einer erheblichen Schwierigkeit führen. Wer keine Kenntnis über den Verbleib von Besitztümern hat, kann darauf auch keinen Zugriff erhalten. Man spricht in diesen Situationen von sogenannten herrenlosen Konten. Zu den Eigentümern dieser Guthaben und Wertpapiere haben Kreditinstitute die Verbindung verloren. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland auf Millionen solcher Konten mehrere Milliarden Euro lagern, da die Nachkommen von deren Vorhandensein nichts ahnen.

Empfehlung der Expertin: Eine zentrale Aufstellung der Finanzen

Daher empfiehlt Nora Dieckmann, Fachanwältin für Erbrecht und Justiziarin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit, Konsumenten die Führung einer zentralen, periodisch aktualisierten Finanzübersicht. „Wichtig ist, dass sie vollständig ist und für Dritte verständlich bleibt“, so Dieckmann. Diese Zusammenfassung sollte alle Bankkonten, Depots, Policen, Immobilien, Unternehmensanteile sowie Zugangsdaten zu digitalen Besitztümern umfassen.

Auch Angaben zu möglichen Verbindlichkeiten sind Teil der Dokumentation. „Die Übersicht gehört nicht ins Testament, sondern sollte separat in einem verschlossenen Ordner und zusätzlich als digitales Dokument mit klar geregeltem Zugriff aufbewahrt werden“, legt die Spezialistin nahe. Optimalerweise ist eine Person des Vertrauens über das Vorhandensein dieser Aufstellung informiert. Andernfalls müssen die Informationen für die Nachkommen nach dem Ableben des Erblassers leicht zu finden sein.

Vorgehen für Erben bei fehlender Dokumentation

Liegt eine solche Zusammenfassung nicht vor, ist es für Nachkommen schwierig, alle Besitztümer ausfindig zu machen. Die Durchsicht von Briefen, Vertragsdokumenten, Bankauszügen und Steuererklärungen kann dabei unterstützen. Laut Dieckmann muss, wer gezielt Kreditinstitute kontaktiert und um Informationen ersucht, üblicherweise einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen. „Hilfreich ist es außerdem, Kontakt zu Versicherern, früheren Arbeitgebern oder Steuerberatern aufzunehmen“, erklärt die Juristin.

Laut Dieckmann existiert in Deutschland kein zentrales Verzeichnis, über das Erben die gesamten Besitztümer einer Person ermitteln können. „Deshalb kann die Recherche lückenhaft bleiben und es hängt manchmal vom Zufall ab, ob man alle Vermögenswerte entdeckt.“

Auszahlungsanspruch bleibt bestehen

Ein Umstand dürfte Nachkommen allerdings beruhigen: Auch wenn Kapital über Jahrzehnte unberührt auf Konten verbleibt, geht es nicht verloren. „In der Praxis führen Banken Konten und Depots weiter“, sagt Dieckmann. Kreditinstitute sind zwar verpflichtet, solche Guthaben nach ungefähr 30 Jahren steuerlich abzuschreiben und als Ertrag zu verbuchen, doch der Auszahlungsanspruch für die Eigentümer oder deren Erben besteht weiterhin. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.