Eine Diskussionsrunde beim „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 20. April beleuchtet aktuelle Gefährdungen für die freiheitliche Demokratie
AfD-ProgrammVorwärts, marsch in einen anderen Staat!

Die AfD in Sachsen-Anhalt strebt nach der Macht – hier eine Aufnahme vom Landesparteitag am 11. April
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Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die AfD tritt dabei nicht mehr (nur) als Protestpartei an, sondern mit einem ausgearbeiteten „Regierungsprogramm“. Selbstbewusst und mit dem Anspruch, den erhofften Sieg maximal zum Umbau des Staates zu nutzen, bringt sich die neurechte Partei für den Wahlkampf in Stellung. In der öffentlichen Debatte herrscht bislang erstaunliche Gelassenheit. Immer wieder heißt es, zentrale Forderungen oder Ankündigungen der AfD seien rechtlich ohnehin nicht umsetzbar.
Und tatsächlich: Ein Bundesland kann nicht einseitig das im Grundgesetz verbürgte Grundrecht auf Asyl abschaffen oder sich von entsprechenden europäischen Verpflichtungen lösen, wie es die Partei proklamiert hat. Genauso wenig stünde es in der Macht einer AfD-geführten Landesregierung, pauschal die Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden. Diese Grenzen sind klar. Aber genau hier liegt das Problem: Die Fixierung auf das Unmögliche lenkt von dem (Vielen) ab, was juristisch sehr wohl möglich ist.

Professor Markus Ogorek, Universität zu Köln
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Grundstürzende Veränderungen erfordern oftmals keinen Rechtsbruch, sondern kommen auf leisen Sohlen daher. Sie können im geltenden Verfassungsrahmen stattfinden – durch eine veränderte Auslegung von Normen, den Erlass neuer Gesetze und Verordnungen oder das Nutzen regulatorischer Lücken und Gestaltungsmöglichkeiten. So fußt beispielsweise der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Staatsverträgen zwischen den Ländern. Diese kann ein Land durchaus kündigen. Bereits in der jüngeren Vergangenheit trat Sachsen-Anhalt bei Änderungen der Verträge auffällig auf die Bremse, etwa als das Land 2020 die Zustimmung zur Beitragserhöhung verweigerte.
Staatliche Subventionspolitik ist ein effektiver Hebel
Einflussnahme ist auch auf dem Gebiet der Strafverfolgung nicht ausgeschlossen. Staatsanwaltschaften unterliegen in Deutschland formal den Weisungen der Justizministerien. Von diesem Instrument wird – wenn überhaupt – bislang außerordentlich zurückhaltend Gebrauch gemacht. Aber es existiert und ließe sich theoretisch auch anders nutzen. So könnte die Verfolgung bestimmter Delikte intensiver oder eben weniger intensiv betrieben werden. Ohne eine einzige Strafnorm ändern zu müssen, lässt sich so eine große Wirkung erzielen.
Ein effektiver Hebel für Veränderung ist auch die staatliche Subventionspolitik. Kulturförderung, Demokratieprojekte, Integrationsarbeit, politische Bildung: Hier geht es um große Geldsummen, auf deren Vergabe Landesregierungen sowohl direkten als auch indirekten Einfluss haben. Ihre Entscheidungen sind rechtlich gebunden, etwa durch das Willkürverbot oder den Gleichheitsgrundsatz. Dennoch besteht nicht selten ein erheblicher Ermessensspielraum. Systematisches Umsteuern kann binnen weniger Jahre die Trägerlandschaft tiefgreifend verändern. Dies könnte Initiativen gegen Rechtsextremismus ebenso betreffen wie Programme für Migranten oder politisch-religiöse Gruppen.
Vorsorglicher Stresstest
Und auch kulturelle Einrichtungen wie Theater, die kritische Inszenierungen zeigen, müssen möglicherweise um Zuschüsse bangen, mit der Folge, dass bestimmte Produktionen nicht mehr oder jedenfalls zögerlich realisiert werden. Die von bestimmten politischen Kreisen – insbesondere aus dem rechten Spektrum – bereits heute beklagten (vermeintlichen oder doch nur eher gefühlten) Diskursbegrenzungen dürften sich angesichts der Ankündigungen auf dem AfD-Parteitag ausgerechnet durch Maßnahmen aus diesem Spektrum zweifelsfrei und möglicherweise bedrückend stark manifestieren.
Angesichts der Tatsache, dass mit Sachsen-Anhalts AfD-Verband eine gesichert extremistische Organisation reale Machtchancen hat, müssen Bund und Länder die eigenen rechtlichen Sicherungsmechanismen kritisch hinterfragen. Zu klären ist, ob die bestehenden Regelungen dem Versuch politischen Missbrauchs standhalten. Das lässt sich im Vorfeld oft nur schwer bestimmen, weil viele Faktoren zu berücksichtigen sind: Wo bestehen Einflussmöglichkeiten ohne wirksame Kontrolle? Wo lassen sich Verfahren gezielt verzögern? Und wo fehlt es an Transparenz, so dass Entwicklungen erst zu spät sichtbar werden, um gegenzusteuern? Besonders die Geschäftsordnungen der Parlamente, die Besetzungsverfahren der Verfassungsgerichte und Einflussmöglichkeiten der Regierung auf unabhängige Organisationen wie den Rundfunk oder die Universitäten sollten jetzt vorsorglich einem Stresstest unterworfen werden.
Ob es Links- oder, wie in Deutschland aktuell, eher Rechtsextremisten sind, die sich den Weg zur politischen Macht bahnen, spielt für die Wehrhaftigkeit von Demokratie und Rechtsstaat keine Rolle. Verfassungsfeinden aller Couleur ist gemeinsam, dass sie im Zweifel jeden Hebel nutzen, um ihre politische Agenda zu verwirklichen – und sich dabei erfahrungsgemäß nicht immer durch parlamentarische Gepflogenheiten oder eingeübte Verfahrensweisen einhegen lassen.
Der AfD-Parteitag in Magdeburg hat aus diesem abstrakten Risiko ein konkretes Szenario gemacht.
Diskussion
Wie sehr ist die liberale Demokratie in Gefahr? Wie ist sie zu verteidigen? Welche Aussichten hätte ein AfD-Verbotsverfahren? Aus Anlass des „Tags der Pressefreiheit“ am 3. Mai diskutiert unser Kolumnist Markus Ogorek, Experte unter anderem für den juristischen und politischen Umgang mit der AfD, am kommenden Montag, 20. April, mit Lena Heising und Kay Voges über diese und andere Fragen.
Kay Voges, Intendant des Kölner Schauspiels, hat schon mehrfach investigative Recherchen zur AfD auf die Bühne gebracht. Er steht für die gesellschaftspolitische Verantwortung des Theaters und der Kunst. Lena Heising ist Chefreporterin des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Ein Schwerpunkt in der Arbeit der preisgekrönten Journalistin sind investigative Recherchen zur AfD. Es moderiert KStA-Chefkorrespondent Joachim Frank. Die Veranstaltung in der Workstage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, Amsterdamer Straße 192, beginnt um 19 Uhr. Tickets für 15 Euro gibt es hier.
