Politische Beamte: Versetzung in einstweiligen Ruhestand
Wiesbaden – Kosten in Höhe von über drei Millionen Euro sind dem Land Hessen durch die Versetzung von politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entstanden. Die Kosten beziehen sich auf den Zeitraum von 2012 und 2021, wie Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Wiesbaden mitteilte. Insgesamt zwölf politische Beamtinnen und Beamte der Landesregierung im Alter von 43 bis 64 Jahren seien in der Zeit betroffen gewesen.
Über eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand können Beamte auf Lebenszeit nicht selber oder auf eigenen Wunsch entscheiden, sondern der Dienstherr ist dafür verantwortlich. Nach Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes können diese Personen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen.
Unter den in Hessen betroffenen Beamten seien keine Personen in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, um eine andere Tätigkeit aufnehmen zu können, erklärte der Innenminister. Auch sei keine Wiederaufnahme der Betroffenen in den Landesdienst erfolgt.
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