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„Etikettenschwindel“Leichlinger Rat beschließt umstrittene Baumschutzfassung

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Birnbäume in Dierath: Sie wären auch mit der geplanten Satzung weiterhin nicht geschützt.

Leichlingen – Martin Steinhäuser, der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste, geißelte den Antrag als „Symbolpolitik reinsten Ausmaßes“. Sein Amtskollege Matthias Ebecke (SPD) sprach von „Etikettenschwindel“. Aber die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP ließ sich auch durch ätzende Kritik an ihrem Vorgehen nicht von ihrem Vorhaben abbringen und beschloss mit ihrer Mehrheit in der Ratssitzung, dass es in Leichlingen eine Baumschutzsatzung „light“ geben soll, die nur für das öffentliche Stadtgrün gilt, nicht für private Bäume.

Misstrauen gegenüber den Stadtgärtnern

Damit ist sie auch nach Einschätzung des Bürgermeisters praktisch wirkungslos und überflüssig, wie Frank Steffes erklärte: „Wir fällen keine gesunden, nur Gefahren-Bäume – für die Mitarbeiter unseres Bauhofs ist diese Satzung ein Misstrauensvotum.“ Auf den Einwand aus der CDU, man wolle Bäume auch vor kommunalen Bauvorhaben wie bei der kommenden Erweiterung der Grundschule Uferstraße schützen, entgegnete der Verwaltungschef, das könne man stets auch im Bebauungsplan regeln.

Auch in der Sitzung des Klima- und Umweltausschusses war die kontroverse Debatte vor drei Wochen so ausgegangen. Wie berichtet hatten sich die Klimaschutz-Managerin und die Technischen Betriebe der Stadt gegen den Antrag der drei Fraktionen ausgesprochen. Die Bürgerliste zeigte sich nun noch einmal „äußerst verwundert“ über die Uneinsichtigkeit des Rats-Triumvirats. Steinhäuser warf Bündnis ’90 „pseudo-grüne Politik“ vor und forderte sie auf, eine echte Baumschutzsatzung zu beschließen, die diesen Namen auch verdient. Ebecke argumentierte, dass die nur aufs Stadtgrün begrenzte Satzung kontraproduktiv sei, weil über die Bäume der Kommune dann künftig verwaltungsintern ohne öffentliche politische Diskussion entschieden werden könne.

Eine Feigenblatt-Satzung

In der Ratssitzung setzte die SPD noch einen drauf und beantragte  sarkastisch, die zur Abstimmung stehende  Satzung in „Feigenblatt-Satzung“ umzubenennen. Zum Ärger der Jamaika-Partner und zur unverhohlenen Freude der anderen ließ der Bürgermeister darüber sogar als erstes abstimmen. Natürlich mit dem erwartbaren Ergebnis, dass dieser Antrag abgelehnt wurde.

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Mit der Mehrheit der Jamaika-Bank  wurde danach beschlossen, dass die Verwaltung eine  Baumschutzsatzung für den öffentlichen Raum erarbeiten muss. Erfasst werden sollen von dem grundsätzlichen Fällverbot alle Bäume ab einem Alter von fünf Jahren auf städtischen und anderen öffentlichen Grundstücken im Stadtgebiet. Wenn Bäume aus zwingenden Gründen dennoch beseitigt werden müssen, soll standortnah ein ökologischer und klimatischer Ausgleich geschaffen werden.