Totschlag-Prozess gegen Ex-Polizist: Freispruch gefordert
Gießen – Im Totschlag-Prozess gegen einen früheren Polizisten haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Beide begründeten ihre Forderung damit, dass sich der Angeklagte in einer Notwehrsituation befunden habe. Der heute 71 Jahre alte pensionierte Kriminalbeamte soll bei einem Streit um einen Drohnenflug im mittelhessischen Wettenberg einen 55-Jährigen mit einem Messer getötet haben.
Die Situation im August 2020 sei so zugespitzt und eine Notwehrlage gewesen, dass der Stich gerechtfertigt gewesen sei, sagte der Anklagevertreter am Montag vor dem Landgericht Gießen. Die Verteidigung sah das ähnlich, die Nebenklage dagegen war anderer Ansicht: Nach Auffassung des Rechtsanwalts, der die Familie des Opfers vertritt, handelte der Angeklagte rechtswidrig. Daher sei er wegen Totschlags zu verurteilen.
Der Anklagevertreter sprach von einer „Tragödie” und von „Unverständnis”. Ein marginaler Anlass habe binnen kürzester Zeit zu einer „Gewaltexplosion” geführt. Er verwies zwar auf offen gebliebene Fragen und auf Ungereimtheiten in den Aussagen des 71-Jährigen und von Zeugen. Die Staatsanwaltschaft sehe aber „keine andere Möglichkeit, als von Notwehr auszugehen”. Er könne verstehen, wenn die Familie und Freunde des Opfers damit schwer leben könnten.
Der Anklageschrift zufolge hatte der 71-jährige Deutsche eine Drohne aufsteigen lassen, um die Burg Gleiberg zu filmen. Er geriet demnach zunächst mit einem damals 62-Jährigen in Streit, der fürchtete, dass durch das Fluggerät Pferde gestört werden. Die verbale Auseinandersetzung habe sich zu einer körperlichen ausgeweitet. Als das Opfer, ein Begleiter des 62-Jährigen, hinzugekommen sei, habe der Angeklagte diesen mit dem Messer verletzt.
Der 71-Jährige hatte sich zu Beginn des Prozesses auf Notwehr berufen. Er habe um sein Leben gefürchtet. Zudem sagte er, das Opfer sei in das Messer gelaufen. Diese Aussage sei für die Familie des Getöteten nicht einfach, sagte der Nebenklagevertreter. Sie sei „Ausdruck von Empathielosigkeit”. Das Gericht will am kommenden Mittwoch (24. August) das Urteil sprechen.
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