Die Stadt Bad Münstereifel soll laut Ratsbeschluss die Rahmenbedingungen für eine Videoüberwachung bestimmter öffentlicher Plätze prüfen.
FDP-AntragMit Videoüberwachung soll Vandalismus in Bad Münstereifel verhindert werden

In Bad Münstereifel werden momentan Schilder und Tafeln beschmiert.
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Weil es in der jüngsten Vergangenheit in Bad Münstereifel vermehrt Vandalismus-Delikte in Form von Schmierereien und Sachbeschädigung in der Kernstadt gab, beantragte die FDP-Fraktion die Prüfung einer Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Die Verwaltung solle prüfen, welche besonders betroffenen öffentlichen Plätze infrage kommen, ein Konzept zur Videoüberwachung erarbeiten, die datenschutzrechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen darstellen, Fördermöglichkeiten ermitteln und eine Kooperation mit der Polizei überprüfen. In spätestens zwölf Wochen soll der Rat über den aktuellen Stand informiert werden.
Die Mehrheit des Stadtrates stimmte, mit Ausnahme einiger SPD-Mitglieder und bei teilweise Enthaltung der Grünen, für den FDP-Antrag. Gleichwohl gab es einige Bedenken. So habe der Überfall am Bahnhof vor einigen Wochen gezeigt, dass eine Videoüberwachung zwar abschreckende Wirkung habe, aber keine Straftaten verhindere, so Gerd Lingscheid-Henseler (AfD). Polizeipräsenz würde hingegen das Sicherheitsbedürfnis erhöhen.
Ordnungsbehördengesetz NRW lässt Videoüberwachung derzeit nicht zu
Gegen eine Videoüberwachung sprach sich Michael Braun (SPD) aus: Sie binde Personal, bringe laut Bundeskriminalamt keine messbaren Erfolge und widerspreche – wie zu Gestapo- und Stasi-Zeiten – dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Brauns Parteifreund Thilo Waasem war zwar nicht gegen die Videoüberwachung, brachte aber das Ordnungsbehördengesetz NRW ins Spiel, das Kommunen derzeit keine Möglichkeit von Videoüberwachung einräumt.
Die Grünen enthielten sich außer beim Punkt mit der Polizei-Kooperation. Bevor ihre Fraktion eine Entscheidung treffe, würde sie gerne die Polizei zum Thema „Videoüberwachung“ hören, erklärte Dr. Kerstin Oerter dieses Vorgehen.