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Kleinkind im AutoAlkoholisierter Gaffer wird an Straßensperre in Blankenheim gestoppt

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Nahaufnahme auf Blaulicht auf einem Polizeiauto: Im Hintergrund steht unscharf ein weiterer Polizeiwagen. (Symbolbild)

Nach Angaben der Polizeibeamten wurden bei dem Autofahrer 2,2 Promille per Atemalkoholtest festgestellt. (Symbolbild)

Laut Angaben der Kreispolizei soll der 47-jährige Autofahrer darauf bestanden haben, sich eine Unfallstelle anzuschauen. 

Mit einer unfassbaren Situation wurden Polizeibeamte am Samstag auf der B258 bei Ahrhütte konfrontiert, nachdem es dort zu einem tödlichen Verkehrsunfall gekommen war (wir berichteten). Der Unfall, bei dem ein 65-Jähriger ums Leben gekommen ist und zwei weitere Unfallbeteiligte schwer verletzt wurden, machte für den Einsatz der Rettungskräfte und die polizeiliche Unfallaufnahme umfangreiche Absperrmaßnahmen notwendig.

Autofahrer wollte Kleinkind die Örtlichkeit mit Blaulicht zeigen

Wie die Kreispolizei mitteilte, näherte sich um 17.50 Uhr ein 47-jähriger Pkw-Fahrer aus Blankenheim mit seinem Fahrzeug der Unfallstelle. Von Uedelhoven kommend, fuhr er über einen landwirtschaftlichen Weg und wollte nach rechts in Richtung der Unfallstelle abbiegen. Hier stieß der Mann jedoch auf die gesperrte Bundesstraße und auf Polizeibeamte.

Auf Nachfrage erklärte er, er sei zur Unfallstelle gefahren, da sein Kleinkind, das sich ebenfalls im Fahrzeug befand, das Blaulicht gesehen habe und sich die Örtlichkeit anschauen wolle. Trotz mehrfacher Hinweise der Polizeibeamten, dass ein Betreten oder Anfahren der gesperrten Unfallstelle nicht gestattet sei, hielt der Mann hartnäckig an seinem Vorhaben fest und fragte wiederholt nach einer Möglichkeit, sich die Örtlichkeit anzuschauen.

Dem alkoholisierten Fahrer wurde der Führerschein abgenommen

Die Polizeibeamten nahmen bei dem Mann einen deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab tatsächlich einen Wert von 2,2 Promille. Daraufhin zog die Polizei den Mann aus dem Verkehr. Ihm wurde im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Anzeige wegen der Trunkenheit im Verkehr geschrieben.

In diesem Zusammenhang weist die Kreispolizei eindringlich darauf hin, dass sogenanntes Gaffen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben könne, sondern auch die Arbeit von Rettungs- und Einsatzkräften erheblich behindere: „Einsatz- und Unfallstellen sind keine Sehenswürdigkeiten.“

Der Schutz von Beteiligten und Helfenden habe oberste Priorität und beginne mit dem Respekt vor der Arbeit der Einsatzkräfte.