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Wohnmobil angezündetBrandstifter aus Blankenheim wird in Forensik untergebracht

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Blick auf das Aachener Justizzentrum

Am Aachener Landgericht wurde der Fall eines 43-Jährigen verhandelt, der in Blankenheim zwei Brände gelegt hatte. 

Als Unterkunft hatte die Gemeinde Blankenheim einem Obdachlosen ein nicht fahrtaugliches Wohnmobil zugewiesen, weil dieser als Brandstifter bekannt war. Auch das zündete er an. 

Die Unterbringung in einer forensischen Klinik hat die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Aachen für einen 43-jährigen Mann angeordnet, der zuletzt in der Gemeinde Blankenheim gelebt hatte. Dem Mann wurde vorgeworfen, am 15. April zunächst einen Abfallbehälter in Blankenheim und am 25. Mai ein Wohnmobil angezündet zu haben, in dem er selbst gelebt hatte.

Das altersschwache Gefährt, das nach Angaben von Bürgermeisterin Jennifer Meuren weder fahrtauglich noch zugelassen war, sei dem Mann zuvor von der Gemeinde Blankenheim als Unterkunft zur Verfügung gestellt worden. „Wir haben uns damals für diese Lösung entschieden, weil der Mann als Brandstifter bekannt war und wir ihn dementsprechend nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft mit anderen Obdachlosen unterbringen wollten“, erläuterte die Bürgermeisterin im Gespräch mit dieser Redaktion.

Wegen psychischer Erkrankung war der Mann zur Tatzeit schuldunfähig

Eine Entscheidung, die sich schließlich Ende Mai als richtig herausgestellt habe, als das Wohnmobil an seinem Standort, einem gemeindeeigenen Grundstück in Blankenheimerdorf, in Flammen aufgegangen sei, so Meuren. Dabei wurde das Wohnmobil, das vom Vorbesitzer auf einem öffentlichen Parkplatz in Blankenheim zurückgelassen worden war und so in den Besitz der Gemeinde gelangte, vollkommen zerstört.

In dem Sicherungsverfahren vor dem Aachener Landgericht ging es nach Auskunft von Gerichtssprecherin Katharina Effert dann auch nicht in erster Linie um einen Schuldspruch. Vielmehr sei bereits zu Prozessbeginn davon ausgegangen worden, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit schuldunfähig war.

Bereits am zweiten von zunächst drei angesetzten Prozesstagen bestätigte das Gericht diese Einschätzung und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.