Im zweiten Prozess rund um das Euskirchener Krankenhaus wurde der angeklagte Unternehmer wegen Beihilfe zur Untreue schuldig gesprochen.
LandgerichtProzess um Untreue am Marien-Hospital Euskirchen – 39-Jähriger verurteilt

In einem weiteren Verfahren rund um Bauvorhaben des Marien-Hospitals Euskirchen wurde ein 39-Jähriger auf Bewährung verurteilt.
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Vor dem Bonner Landgericht wurde am Mittwoch ein weiterer Beteiligter der Korruptionsaffäre am Euskirchener Marien-Hospital verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Der 39-jährige frühere Geschäftsführer eines Bauunternehmens wurde der Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen für schuldig befunden. Er hatte Kampfmittelräumungen auf Grundstücken der Klinik falsch dokumentiert und abgerechnet. 10.000 Tonnen Erde sollten in einem Fall angeblich auf das Gelände des Bauunternehmers verbracht worden sein. In Wirklichkeit war der größte Teil des Aushubs aber bereits zuvor entsorgt worden.
Drei Männer erhielten mehrjährige Freiheitsstrafen
Bereits im April dieses Jahres hatte das Bonner Landgericht den ehemaligen Klinikchef, einen leitenden Angestellten sowie einen anderen Bauunternehmer der Untreue, Bestechlichkeit beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Die drei Männer waren zu Haftstrafen von fünf Jahren im Fall des Hauptangeklagten, des früheren Geschäftsführers, sowie von zwei Jahren und neun Monaten für den Mitarbeiter und drei Jahren und zehn Monaten für den beteiligten Bauunternehmer verurteilt worden.
Nach dem aktuellen Urteil könnte auch dem bereits zuvor verurteilten Trio neues juristisches Ungemach drohen. Jedenfalls, wenn der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe erfolgreich ist: Anders als noch im ersten Prozess bewerteten die Richter der 18. Großen Strafkammer nämlich dieses Mal auch einen Fall als Untreue, in dem die Angeklagten des ersten Prozesses freigesprochen worden waren.
Der Unternehmer rechnete Stunden für Mitarbeiter ab, die es nicht gab
Es geht um Kampfmittelräumungen für den Neubau des zentralen OPs auf dem Euskirchener Klinikgelände. Hier sind die Richter der Meinung, dass der Verurteilte wie auch beim Bau einer Tagesklinik in Mechernich mit manipulierten Bautagesberichten erfundene Kampfmittelfunde erheblich aufgebauscht habe. Zudem wurden Stunden für Mitarbeiter abgerechnet, die es gar nicht gab.
Der 39-Jährige ist mit der Entscheidung des Gerichts knapp an einer Inhaftierung vorbeigeschrappt, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung herausstellte. „Reicht das, was der Angeklagte zugegeben hat, trotz des hohen Schadens für eine Bewährung?“, fragte der Vorsitzende rhetorisch. Und beantwortete diese Frage mit Ja. Nach langen Ringen halte man die verhängten zwei Jahre gerade noch für ausreichend.
Den Teil des entstandenen Schadens, der auf ihn entfiel, muss der Mann aber zurückzahlen: Das Gericht legte insgesamt die Summe von 314.031,34 Euro als Einziehungsbetrag von seiner GmbH fest.
In dem ersten Verfahren vor dem Bonner Landgericht war es darum gegangen, dass der frühere Geschäftsführer der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen mithilfe der Mitangeklagten Kosten in Millionenhöhe über seinen Arbeitgeber abgerechnet hatte. Das Geld floss teilweise in das Privathaus des Managers, teilweise wurde es aber auch zwischen den Beteiligten aufgeteilt.

