„Auf dem faulen Felde“Feldlerche behindert Ausbau von Blankenheimer Gewerbegebiet

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Die Feldlerche steht den Planungen einer Erweiterung des Gewerbegebietes im Wege.

Die Feldlerche steht den Planungen einer Erweiterung des Gewerbegebietes im Wege.

Blankenheim – Bei der Erweiterungsplanung ihres Gewerbegebietes oberhalb von Blankenheim muss die Gemeinde Rücksicht auf den Vogel des Jahres 2019 nehmen: Die Untere Naturschutzbehörde hat bei zehn Begehungsterminen durch einen Biologen im Rahmen der nötigen artenschutzrechtlichen Prüfung ein Feldlerchen-Vorkommen festgestellt. Der Bodenbrüter soll nun Ausweichhabitate in Blühstreifen auf angrenzenden, ungenutzten Feldwegen finden.

5,2 Hektar groß soll die nach dem aktuellen Flächennutzungsplan einzig mögliche größere Erweiterung des Gewerbegebiets werden. „Auf dem faulen Felde“ heißt die Gemarkung, die sich südwestlich der B51 und östlich der Tankstelle oberhalb Blankenheims erstreckt. Die Verhandlungen mit den Landwirten, denen die derzeit als Grünland genutzten Flächen gehören, laufen. Auch die um eine Stellungnahme anzuhörenden Träger öffentlicher Belange haben sich an die Arbeit gemacht.

Baustopp während Brutzeit der Feldlerche

Dazu gehört auch die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis. Schon bei der ersten artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP 1) wurde festgestellt, dass aus dem Bau und Betrieb eines Gewerbegebietes „erhebliche Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes“ nicht ausgeschlossen werden können. Es besteht beispielsweise ein Tötungsverbot bei den nötigen Bodenarbeiten zur Erschließung des Gebietes.

Während der Brutzeit der Feldvögel gibt es deshalb – so keine Ausnahmeregelung besteht - einen Baustopp. Betroffen sind „Auf dem faulen Felde“ vor allem Feldvögel mit „ungünstigen bis schlechten Erhaltungszustand“, so der amtliche Passus – Feldlerche, Rebhuhn oder Wachtel zählen dazu. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten könne nicht ausgeschlossen werden, heißt es seitens des von der Naturschutzbehörde beauftragte Planungsbüros im entsprechenden Gutachten.

Wenig überraschend war daher die Veranlassung einer vertieften artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP 2), zu der unter anderem zehn Begehungstermine durch einen Biologen mit der Prüfung des Vorkommens gefährdeter Arten gehörten. Zwischen dem 18. März und dem 21. August 2021 wurden mögliche Sichtungen von Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel, aber auch von Wiesenpieper und Schwarzkehlchen kontrolliert.

Bodennester in der Gemarkung „Auf dem faulen Felde“

Das Ergebnis: Es ist die Feldlerche, die „Auf dem faulen Felde“ offenbar gerne ein Bodennest baut, brütet und auf Beutejagd geht. Die Sichtungen sind im ASP 2-Gutachten auf einer Karte markiert: Sie verteilen sich über die gesamten 5,2 Hektar des geplanten Gewerbegebiets. Andere gefährdete Vogelarten nutzen das Areal derzeit nur als Nahrungsgäste, Rotmilan und Mäusebussard etwa, sind „Überflieger“ oder Revierinhaber im weiteren Umfeld.

5,2 Hektar groß ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes oberhalb von Blankenheim. Für die Gemeinde ist es die einzige größere Fläche, die der aktuelle Flächennutzungsplan erlaubt.

5,2 Hektar groß ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes oberhalb von Blankenheim. Für die Gemeinde ist es die einzige größere Fläche, die der aktuelle Flächennutzungsplan erlaubt.

Das hat für die Planer im Blankenheimer Rathaus Konsequenzen: Es muss eine Ausgleichsfläche im nahen Umland her. Theoretisch muss das Feldlerchenpaar umgesiedelt und dort das passende Habitat geschaffen werden.

Ausgleichsflächen gesucht – und gefunden?

„Die Anforderungen, die an diese Ausgleichsfläche gestellt werden, können in der Realität nicht erfüllt werden“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung zur jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung. Man habe nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde einen Kompromiss gefunden, so die Verwaltung: Es geht um ungenutzte Feldwege, die an das Plangebiet angrenzen.

Die sollen an die Eigentümer der umliegenden Felder verpachtet werden. Die Art der Bewirtschaftung will die Gemeinde vorgeben, so dass sich neue Nahrungsquellen für die Feldlerche ergeben können. Nur: Mehr als eine Empfehlung kann das nicht sein.

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Das weiß auch die Untere Naturschutzbehörde und hat deshalb zur Auflage gemacht, im Umweltbericht eine Klausel aufzunehmen: Sollten die als Habitat für die Feldlerche vorgesehenen Flächen nicht mehr als Habitat geeignet sein – beispielsweise durch zu häufiges Mähen zum falschen Zeitpunkt – muss sich die Gemeinde erneut um Ausgleichsflächen bemühen. „Das Ganze ist für uns ein Dilemma“, stellte Maria Sigel-Wings (Bündnis 90/Die Grünen) fest: „Wir wollen Gewerbeflächen und wir wollen Naturschutz.“

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